Die kantonale Fachstelle Alter und Familie hat gemeinsam mit im Bereich der Frühen Kindheit tätigen Akteuren eine Strategie zur Frühen Kindheit ab 2025 erarbeitet. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf den Aufgaben und Zuständigkeiten des Kantons. Sie dient gleichzeitig als Orientierungshilfe für die Gemeinden, die Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) und die verschiedenen Organisationen bei der Umsetzung der Politik der Frühen Kindheit.
Die kantonale enthält im ersten Teil wissenschaftliche Erkenntnisse, eine tabellarische Darstellung der Angebote im Bereich Frühe Kindheit sowie eine Übersicht zu den kantonalen und kommunalen Aktivitäten mit den entsprechenden Zuständigkeiten. Der zweite Teil beinhaltet die Aufgaben des Kantons auf den vier Handlungsebenen Information und Unterstützung, Bildung und Betreuung, Teilhabe und Lebensraum sowie Orientierung und Weiterentwicklung. Der Kanton setzt seinen Fokus auf die Steuerung der Politik der Frühen Kindheit, beispielsweise durch Leitbilder oder Gesetze, die Vernetzung der verschiedenen regionalen und kommunalen Akteurinnen und Akteure sowie die Kommunikation mit dem Ziel der Umsetzung der Kinderrechte. Im dritten Teil ist der Massnahmenplan der kantonalen Verwaltung aufgeführt.
Kanton unterstützt und koordiniert
Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Umsetzung der Politik der Frühen Kindheit, der Familien- sowie der Alterspolitik zuständig. Sie können ihre Angebote an den lokalen Gegebenheiten orientieren und entsprechend bedarfsgerecht ausgestalten. Dem Kanton kommt im Bereich der Frühen Kindheit eine unterstützende und koordinierende Rolle zu. Bei Bedarf unterstützt die Fachstelle Alter und Familie beziehungsweise deren Koordinationsstelle Frühe Kindheit die Gemeinden beim Aufbau und der Umsetzung von Strategien oder Angeboten, beispielsweise mit Moderationen, Instrumenten, Praxisbeispielen und Veranstaltungen.