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Neue Infobroschüre zum Tierseuchenfonds :
Adressaten sind alle Nutztierhalterinnen und -halter und der Viehhandel

Die Tierseuchenbekämpfung steht ganz oben auf der Prioritätenliste des kantonalen Veterinärdienstes. Der neu geschaffene Tierseuchenfonds ist das Kernstück einer zukunftsgerichteten Seuchenbekämpfung. Eine Broschüre klärt die wichtigsten Fragen zum Fonds.

Die neue Broschüre "Tierseuchenfonds" vom kantonalen Veterinärdienst ist vor wenigen Tagen an rund 5000 Adressatinnen und Adressaten gegangen: an alle Personen, die Nutztiere halten auch an Hobby- und Nutztierhalterinnen und -halter, die nicht hauptamtlich in der Landwirtschaft tätig sind.

Die Broschüre umschreibt die Ziele und Leistungen des Tierseuchenfonds, listet die Anspruchgruppen auf, gibt über die Höhe der Tierhalterbeiträge Auskunft und gibt praktische Tipps zu Fragen der Rechnungsstellung. Die Informationen in der Broschüre stützen sich auf die kantonale Tierseuchenverordnung.

Der Grosse Rat hatte anfangs Mai 2008 das Tierseuchengesetz ohne Gegenstimme beraten. Im November 2008 hatte der Regierungsrat die kantonale Tierseuchenverordnung verabschiedet. Tierseuchengesetz und -verordnung sind am 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Die Bekämpfung von Tierseuchen und das Wohl der Tiere stehen für den Veterinärdienst seit jeher zuoberst auf der Prioritätenliste. Der neu geschaffene Tierseuchenfonds ist das Kernstück einer zukunftsgerichteten Seuchenbekämpfung. Denn die staatliche Bekämpfung von gefährlichen Tierseuchen wie Tollwut, Vogelgrippe und BSE kann nur erfolgreich sein, wenn eine andauernde Überwachung der Tierbestände und eine hohe Einsatzbereitschaft und Kompetenz bei der Tierseuchenpolizei vorhanden ist.

Informationen zur Tierseuchengesetzgebung gibt der kantonale Veterinärdienst unter: www.ag.ch/verbraucherschutz

  • Departement Gesundheit und Soziales