Neue Bundesgerichtspraxis bei Einbürgerungen
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Kein Einbürgerungs-Stopp im Aargau
Am 9. Juli 2003 hat das Schweizerische Bundesgericht zwei bedeutende Entscheide im Einbürgerungsbereich gefällt. Es hat Einbürgerungsbeschlüsse an der Urne für verfassungswidrig erklärt und verlangt, dass ablehnende Entscheide begründet werden. Das Departement des Innern informierte die Gemeinden über die Konsequenzen für den Aargau.
Das Bundesgericht hat am 9. Juli 2003 die Ungültigerklärung der Volksinitiative der SVP der Stadt Zürich "Einbürgerungen vors Volk!" durch die Zürcher Instanzen geschützt. Gleichentags hat es die staatsrechtliche Beschwerde von fünf an der Urne abgewiesenen Einbürgerungswilligen gegen die Gemeinde Emmen gutgeheissen.
Für das Bundesgericht stellen Einbürgerungen Verwaltungsakte dar, auch wenn sie von politischen Gremien beschlossen werden. Somit geht es um individuell-konkrete Rechtsanwendung, die Anspruch auf eine Begründung verschafft. Für einen Entscheid an der Urne gibt es systembedingt keine Begründung. Das Bundesgericht schliesst daraus die Verfassungswidrigkeit von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen.
Ausdrücklich offen gelassen hat das Bundesgericht, ob und inwiefern Einbürgerungsentscheide der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an einer Gemeindeversammlung der verfassungsrechtlichen Begründungspflicht genügen.
Um Verunsicherungen bei den Gemeindebehörden zu begegnen, hat das Departement des Innern am 15. August 2003 die Gemeinderäte mit einem Informationsschreiben bedient. Danach besteht zur Zeit kein Anlass für einen Einbürgerungs-Stopp. Das fakultative Referendum gegen Einbürgerungsbeschlüsse der Gemeindeversammlung oder des Einwohnerrates ist allerdings nicht mehr zulässig.
Vor Ergreifung weiterer Massnahmen verfolgt das Departement des Innern aufmerksam die Rechtsentwicklung auf Bundesebene. In den Eidgenössischen Räten ist gegenwärtig eine umfangreiche Revision der Bürgerrechtsgesetzgebung hängig. Aufgrund der Bundesgerichtsurteile sind verschiedene Vorstösse für Rechtsänderungen auf Verfassungs- und Gesetzesstufe angekündigt. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesgericht auf Grund neuer Beschwerden weitere einschlägige Entscheide fällt.