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Neuauflage energieAARGAU :
Überarbeiteter Planungsbericht energieAARGAU geht an den Grossen Rat

Nach der Ablehnung des ersten Planungsberichts zur Energiepolitik durch den Grossen Rat im letzten November, wird jetzt der überarbeitete Bericht veröffentlicht. Darin werden die Hauptausrichtungen und Strategien der kantonalen Energiepolitik in den nächsten zehn Jahren festgehalten.

Der Grosse Rat hat den Planungsbericht energieAARGAU am 22. November 2005 behandelt und in der Schlussabstimmung knapp abgelehnt. Unmittelbar danach haben vier parlamentarische Vorstösse den Regierungsrat eingeladen, dem Grossen Rat einen Planungsbericht vorzulegen, welcher den Bestimmungen des Paragrafen 12 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) klarer nachkommt.

Im Wesentlichen wurden im überarbeiteten Planungsbericht die Änderungen der kantonalen Aufgaben konkretisiert, welche durch die neue Ausrichtung der Energiepolitik nötig werden. Weitere Anpassungen wurden in den Kapiteln zur Finanzierung, zum Vorgehen bei der Umsetzung sowie zu den Gesetzesänderungen vorgenommen. Nun weist der Bericht vertieft die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung aus. Ebenso werden die finanziellen Mittel für die einzelnen Strategien aufgezeigt. Mit der Überarbeitung des Planungsberichts energieAARGAU wurden die vom Grossen Rat kritisierten Punkte weitestgehend aufgenommen. Auf eine totale Überarbeitung wurde verzichtet, da der Grosse Rat inhaltlich den Anträgen zugestimmt hat.

Notwendigkeit eines Strategiepapiers

Eine klare und breit abgestützte Strategie zur Energiepolitik ist für den Kanton Aargau wichtig. Die Auswirkungen des ungebremsten Energiekonsums treten immer stärker zu Tage und verlangen nach Massnahmen in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Umso mehr rückt dabei die Endlichkeit der fossilen Energieträger ins Zentrum. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der Marktöffnung im Strombereich stehen in der Energiepolitik des Aargaus wichtige Entscheide an. Im Planungsbericht energieAARGAU ist nun die kantonale Energiepolitik der kommenden zehn Jahre in Form von Leitsätzen und Strategien definiert, welche dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet sind.

Vier Hauptausrichtungen

Der Planungsbericht energieAARGAU basiert auf den vom Grossen Rat in der grossen Mehrheit befürworteten vier Hauptausrichtungen:

1. Gemäss der Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft bis 2050 soll der Primärenergieverbrauch pro Person bei gleich bleibender Lebensqualität auf 2000 Watt reduziert werden. 2000 Watt entspricht einer nachhaltigen, ökologischen Obergrenze, welche die Erde längerfristig verträgt.

2. Mit der Verbesserung der CO2-Bilanz will der Aargau einen Beitrag zur Erfüllung des CO2-Gesetzes bis ins Jahr 2010 leisten.

3. Die Sicherung der Versorgung mit Energie hat in unserer Gesellschaft eine grosse Bedeutung. Der Kanton setzt sich deshalb für eine sichere und preiswerte Energieversorgung ein. Mit den Beteiligungen an Axpo und AEW Energie AG sowie den zahlreichen Kraftwerken im Kantonsgebiet nimmt der Strombereich dabei eine besondere Rolle ein. Die Beantwortung der Frage des Ersatzes der heutigen Kernkraftwerke soll rechtzeitig durch die Stromwirtschaft an die Hand genommen werden. Ob dies mit neuen Kernenergieanlagen oder durch andere Anlagen erfolgen soll, lässt der Regierungsrat offen. Er will aber die Bestrebungen um den Ersatz der heutigen Kraftwerkskapazitäten, die den Kriterien der Nachhaltigkeit nachkommen, unterstützen.

4. Der Kanton Aargau nimmt mit bedeutenden Einrichtungen und Unternehmen im Energiebereich eine starke Stellung ein. Diese soll weiter gestärkt werden, indem die im Kanton tätigen Forschungsinstitute, Produktionsanlagen und Industrien als Gesamtheit betrachtet werden.

Acht Leitsätze

Die aargauische Energiepolitik wird in acht Leitsätzen zusammengefasst, die der Grosse Rat positiv beraten hat. Künftige politische Entscheide, aber auch die entsprechenden Umsetzungsmassnahmen, sollen sich an diesen Leitsätzen messen. Unter anderem will der Kanton, dass neue, erneuerbare Energien verstärkt genutzt werden. Gute Rahmenbedingungen sollen ermöglichen, dass das vorhandene grosse Know-how am Technologie-Standort Aargau in den Bereichen Geothermie, Umgebungswärme, Abwärme, Biomasse und Sonnenenergie mittelfristig zu einer wirtschaftlichen Energieproduktion führen kann.

Auch die rationelle Energienutzung bei Gebäuden ist eine zentrale Aufgabe der kantonalen Energiepolitik. Gemäss energieAARGAU soll bei Neubauten wie bei Modernisierungen der MINERGIE®-Standard weiter gestärkt werden. Der Kanton will bei seinen Gebäuden mit guten Beispiel vorangehen und MINERGIE® konsequent anwenden. Private sollen bei Erneuerungen nach MINERGIE® finanziell unterstützt werden.

Bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele setzt der Kanton Aargau auf die Eigenverantwortung. Deshalb kommt der Information und Motivation der Bevölkerung eine grosse Bedeutung zu.

Konkretes Vorgehen

Für die Umsetzung des Strategiepapiers energieAARGAU ist die Fachstelle Energie des Departements Bau, Verkehr und Umwelt verantwortlich. Diese will nach der Genehmigung der Hauptausrichtungen, der Leitsätze und Strategien von energieAARGAU durch den Grossen Rat, die dringlichsten direkt umsetzbaren Massnahmen rasch an die Hand nehmen. Die Behandlung des Berichts durch den Grossen Rat kann im Frühsommer erwartet werden.

Der Planungsbericht energieAARGAU ist abrufbar auf www.energie.ag.ch.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt