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Nachts weniger Fluglärm :
Schwieriger Lärmschutz beim Flughafen Zürich-Kloten

Zu den geplanten Revisionen der Lärmschutzverordnung (LSV) und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) hat der Aargau ein breites Mitwirkungsverfahren bei den Betroffenen durchgeführt. In seiner Stellungnahme an den Bundesrat präsentiert der Regierungsrat Lösungen, um den Fluglärm erträglicher zu machen.

Der Betrieb der Flughäfen stellt die Schweiz vor ein Dilemma: Auf der einen Seite soll der Anschluss an den wachsenden internationalen Flugverkehr nicht verpasst werden. Auf der anderen Seite sind die gesetzlichen Vorgaben zu den unvermeidlichen Lärmauswirkungen einzuhalten. In dieser Zwangslage hat der Bundesrat sein Lärmschutzkonzept überarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Zu den Kernpunkten der neuen Regelung gehört die Heraufsetzung der Belastungsgrenzwerte.

Für den Kanton Aargau ist vor allem die weitere Entwicklung des Flughafens Zürich-Kloten von grosser Bedeutung. Die aus den betroffenen Gemeinden und Regionen eingegangenen Vernehmlassungen zeigen, dass das Ruhebedürfnis in den ersten Nachtstunden am grössten ist. Die Bevölkerung ist bereit, am Tag eine etwas grössere Lärmbelastung in Kauf zu nehmen. Für die Nachtstunden erwartet sie aber strenge Grenzwerte, die auch eingehalten werden.

In seiner Stellungnahme an den Bundesrat geht der Regierungsrat auf die Bedenken der Betroffenen ein. Seine Anträge lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die revidierten LSV und VIL sollen nur provisorisch und befristet in Kraft gesetzt werden. Die vorgeschlagenen Grenzwerte sollen nur für die drei Landesflughäfen gelten. Während der Einschlafzeit - ab 21 Uhr - sollen tiefere Grenzwerte gelten, als die vom Bund vorgeschlagenen. Im Rahmen der Betriebsbewilligung muss über eine strengere Nachtflugordnung diskutiert werden.

Parallel zur provisorischen Inkraftsetzung der neuen Regelung soll der Bund zusammen mit den Kantonen ein neues Lärmschutzkonzept erarbeiten, mit folgender Stossrichtung: Es ist besser, die Gelder für die Enteignungen und Lärmschutzfenster für die weitere Lärmreduktion der Flugzeuge einzusetzen. Es braucht noch stärkere Anreize für die Lärmverminderung an der Quelle. Mit dem Richtplan und den Nutzungsplänen halten die Kantone und Gemeinden die An- und Abflugachsen von lärmempfindlichen Nutzungen frei. Das neue Lärmschutzkonzept soll nicht der Bundesrat, sondern das Parlament genehmigen.

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