Nachbarkantone sind sich einig
:
Stellungnahme zum vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich
Die Flughafen-Nachbarkantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau sind sich in der Wertung des vorläufigen Betriebsreglementes für den Flughafen Zürich einig: Die Stossrichtung ist gut, wird aber noch zu wenig konsequent verfolgt.
Neben einer fairen Verteilung der Belastungen fordern die Nachbarkantone auch eine Plafonierung der Flugbewegungen, die Verlängerung der Nachtruhe sowie eine Höherlegung der nach Süden verschobenen Warteräume.
Bis am 11. Juni haben die Kantone Gelegenheit, zum vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich Stellung zu nehmen. An der Medienkonferenz vom 1. Juni 2004 in Kaiserstuhl präsentierten die zuständigen Regierungsräte der Kantone Schaffhausen (Herbert Bühl), Aargau (Peter C. Beyeler) und Thurgau (Hans Peter Ruprecht) ihre gemeinsam erarbeiteten Stellungnahmen. Dabei wurde deutlich, dass sich die Flughafen-Nachbarkantone in der Bewertung aller wesentlichen Punkte für ein Betriebsregime des Flughafens Zürich einig sind.
Die Kantone Schaffhausen, Aargau und Thurgau anerkennen die grosse wirtschaftliche Bedeutung, welche der Flughafen Zürich für die ganze Nord- und Ostschweiz hat. "Wir sind weiterhin bereit, unseren Anteil an der aus dem Flughafenbetrieb resultierenden Belastung zu übernehmen", erklärte denn auch der Thurgauer Bau- und Umweltdirektor Hans Peter Ruprecht.
Keine Tabu-Zonen
Das vorläufige Betriebsreglement ist nach Auffassung der Nachbarkantone grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch ein zu wenig konsequenter. "Es darf keine Tabu-Zonen geben", stellte Herbert Bühl, Vorsteher des Schaffhauser Innendepartementes, klar. Die Kantone verlangen eine faire Verteilung der Belastungen, eine Plafonierung der Flugbewegungen bei 280'000 Starts und Landungen für die nächsten Jahre sowie die Verlängerung der Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen bis 07.00 Uhr). Von 22.00 bis 23.00 Uhr sollen Verspätungsabbau und eine beschränkte Anzahl Ausnahmen möglich sein; das Lärmkorsett des Tagbetriebs müsse aber eingehalten werden. Eingeplant werden müssten auch periodisch Ruhephasen für die einzelnen Gebiete.
Bezüglich der vorgesehenen Verlegung der Warteräume in die Kantone Aargau und Thurgau werden die vorgelegten Unterlagen als ungenügend beurteilt. Die konkreten Auswirkungen können nicht beurteilt werden. Verlangt wird in jedem Fall eine Anhebung der Mindestwartehöhe auf 3'000 m. Auf konsequente Ablehnung stösst der gekröpfte Nordanflug.
Die Nachbarkantone legen ein besonderes Gewicht auf ein faires und transparentes Verfahren bei der weiteren Erarbeitung des Flugregimes und wollen sich konstruktiv an der Lösungsfindung beteiligen. Dazu ist langfristig ein Ausgleich zwischen den Anliegen der Wirtschaft, der Umwelt und der Bevölkerung anzustreben. Die drei Regierungsräte sind der Auffassung, dass in der geplanten Mediation auf dieser Grundlage eine Einigung gefunden werden kann, was dann auch den Weg für neue Verhandlungen mit Deutschland ebnen könnte. "Die Chance der Mediation muss genutzt werden", betonte der Aargauer Baudirektor Peter C. Beyeler", und dazu ist der Einbezug aller Beteiligten erforderlich."