Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Mittelstand profitiert von Steuergesetzrevision :
Regierung eröffnet Anhörungsverfahren für erneute Steuergesetzrevision

Die Wirtschaftskrise scheint zumindest bei den Steuereingängen überwunden. Der Kanton erwartet für die kommenden Jahre wieder ein markantes Steuerwachstum. Von den Mehreinnahmen kann ab 2013 wieder etwas an die Einwohnerinnen und Einwohner zurück gegeben werden – diesmal hauptsächlich an den Mittelstand.

Mit der auf 2013 geplanten Teilrevision des Steuergesetzes löst der Regierungsrat des Kantons Aargau ein schon mehrfach geäussertes Versprechen ein: Eine steuerliche Entlastung für den Mittelstand. Die Revision ist eine logische Fortsetzung der bisherigen erfolgreichen Steuerpolitik. Bei der letzten Teilrevision standen nämlich Entlastungen bei den Unternehmen sowie den tiefen und hohen Einkommen bei den natürlichen Personen im Vordergrund. Mit der neuen Revision sollen auch der Kinderabzug und der Kinderbetreuungskostenabzug erhöht, die Vermögenssteuer moderat gesenkt sowie der Tarif für Kapitalzahlungen aus der beruflichen Vorsorge reduziert werden. Der Ausgleich der kalten Progression, das heisst die Anpassung der Tarife und Abzüge an die Teuerung, soll künftig jährlich erfolgen.

Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats nimmt damit praktisch alle Anliegen der seit der letzten Steuergesetzrevision überwiesenen Vorstösse des Grossen Rats auf. Diese decken sich zum grössten Teil mit den Analysen und Versprechen des Regierungsrats.

Wie bei jeder Teilrevision des Steuergesetzes sind zudem einige Bestimmungen aufgrund von geändertem Bundesrecht, neueren Gerichtsentscheiden oder aufgrund von in der Praxis erkanntem Verbesserungspotenzial zu modifizieren. Zum Verbesserungspotenzial gehören auch kleinere Vereinfachungen. Massgebliche Vereinfachungen des Steuersystems sind allerdings aufgrund der für die Kantone verbindlichen Bundesgesetzgebung für einen einzelnen Kanton nicht umsetzbar.

Entlastungen dank verbesserter Konjunkturaussichten

Die Entlastungen führen zu Mindereinnahmen beim Kanton und den Gemeinden. Im Durchschnitt über die Jahre ist bei einer dynamischen Betrachtungsweise mit jährlichen steuerlichen Mindererträgen von rund 90 Millionen Franken für den Kanton und von rund 85 Millionen Franken für die Gemeinden zu rechnen. Die Mindereinnahmen können im Kanton und wohl den meisten Gemeinden aufgefangen werden, weil in den kommenden Jahren wegen der erfreulichen Konjunkturentwicklung höhere Steuereinnahmen zu erwarten sind als noch vor Kurzem prognostiziert. Auch die auf Kanton und Gemeinden zukommenden grösseren Herausforderungen (Spital- und Pflegefinanzierung) lassen sich dank dieser Entwicklung auffangen.

Der Regierungsrat hat sich bewusst für eine gezielte Steuerreform mit dem Fokus auf die Entlastung des Mittelstands entschieden, denn eine lineare Steuerfusssenkung ist zu wenig wirksam und politisch nicht opportun.

Die Anhörung dauert bis Ende Januar 2011. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2013 geplant.

  • Departement Finanzen und Ressourcen
  • Regierungsrat