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Mehr Selbstständigkeit für Kantonsspitäler :
Regierungsrat schlägt übergeordnete Führungsstruktur vor

Die Kantonsspitäler sollen mehr unternehmerischen Spielraum erhalten. Im Vordergrund stehen die Rechtsformen der selbstständigen öffentlichrechtlichen Anstalt und der gemeinnützigen Aktiengesellschaft. Der Regierungsrat lässt durch das Gesundheitsdepartement konkrete Modelle mit übergeordneter Führungs- und Organisationsstruktur ausarbeiten.

Die beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie die Psychiatrischen Dienste beschäftigen zusammen rund 4'600 Mitarbeitende. Der Jahresumsatz beläuft sich auf über 400 Millionen Franken. Die heutige Organisationsform der Kantonsspitäler als unselbstständige Staatsanstalten bindet die Spitäler stark in die Verwaltung des Kantons ein. Die Trennung zwischen strategischer und operativer Führungsebene ist nicht in allen Belangen klar vollzogen.

Im Rahmen des Projektes "Spitallandschaft Aargau" hat sich der Regierungsrat für die Verselbstständigung der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie der Psychiatrischen Dienste entschieden. Dabei kommt er zum Schluss, dass für die drei Spitäler ein Führungs- und Organisationsmodell mit einer gemeinsamen übergeordneten Führungsebene angestrebt werden soll.
Der Regierungsrat hat das Gesundheitsdepartement jetzt beauftragt, das Normkonzept für die Verselbstständigung der Kantonsspitäler auszuarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei als Rechtsformen die selbstständige öffentlichrechtliche Anstalt oder die gemischtwirtschaftliche gemeinnützige Aktiengesellschaft.

Der zeitliche Fahrplan für die Verselbstständigung der Kantonsspitäler ist optimistisch. Schon Ende Sommer 2001 soll das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Spitalgesetzes eröffnet werden. Noch in diesem Jahr möchte Gesundheitsdirektor Ernst Hasler dem Grossen Rat die entsprechende Vorlage unterbreiten mit dem Ziel, das Spitalgesetz gegen Ende 2002 zur Volksabstimmung zu bringen.

Mit der Verselbstständigung sollen die Kantonspitäler für die Zukunft gerüstet werden. Die neue Rechtsform wird es ihnen erlauben, sich den ändernden Marktbedürfnissen rascher anzupassen und Synergien zu nutzen. Im Zentrum stehen dabei Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit.

Mit der Verselbstständigung der Kantonsspitäler setzt der Kanton Aargau auf einen Weg, wie er auch in anderen Kantonen beschritten wird.

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