Mehr Ausbildungsstellen im Gesundheitsbereich
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Ausbildungsverpflichtung für Leistungserbringer zeigt Wirkung
Im Gesundheitsbereich gibt es immer mehr Ausbil-dungsstellen und es werden mehr Praktikumswochen angeboten. Das zeigen die neusten Daten aus Spitälern, Pflegeheimen und Spitex im Kanton.
Im Kanton Aargau ist eine generelle Steigerung der Ausbildungsleistung im Gesundheitsbereich festzustellen. Dies als Folge der Ausbildungsverpflichtung, welche der Kanton eingeführt hat. Nun liegen die Daten der zweiten Datenerhebung vor.
Gesteckte Ziele grundsätzlich erreicht
Über alle Versorgungsbereiche, das heisst in Spitälern und Kliniken, in Pflegeheimen und in Spitexorganisationen wurde mehr ausgebildet als noch ein Jahr zuvor. Den grössten Anstieg verzeichneten die Pflegeheime, gefolgt von den Spitexorganisationen und den Spitälern und Kliniken. Positiv zu werten ist, dass in jedem Institutionstyp die Ausbildungsleistungen bis 6,7 Prozent gesteigert werden konnten. Aufgeschlüsselt auf die einzelnen Institutionen haben von den 22 Kliniken und Spitälern Ende 2013 insgesamt 17 ihr Ziel im Berichtsjahr erreicht. Von den 90 Pflegeheimen erreichten 65 und von den insgesamt 66 Spitexorganisationen deren 25 ihr Ziel.
Potenzial ist entscheidend
Die Ausbildungsverpflichtung erstreckt sich für die jeweiligen Organisationen auf diejenigen Berufe, in denen sie ausgebildetes Personal beschäftigen. Ausschlaggebend für die entscheidende Soll-Punktzahl ist hingegen nicht der Bedarf, sondern das Potenzial der entsprechenden Organisation: Beschäftigt eine Institution mehr ausgebildetes Personal, so steigt automatisch auch die Ausbildungsverpflichtung. Das war im letzten Jahr in den Spitälern und den Kliniken der Fall. Gemäss dem Reglement über die Ausbildungsverpflichtung für nichtuniversitäre Gesundheitsberufe Kanton Aargau ist im Jahr 2013 gefordert, dass ein Drittel des jeweiligen Total-Punktesolls erreicht werden muss. 2014 sind es zwei Drittel, und bis 2015 muss das ganze Total-Punktesoll erreicht sein.
Ausbildungsverpflichtung seit 2012
Die Ausbildungsverpflichtung gilt für die Spitäler und Kliniken seit anfangs 2012. Für Pflegeeinrichtungen und Spitexorganisationen wurde die Verpflichtung etwas später eingeführt. Hintergrund der Regelung bildet die Tatsache, dass allein bis 2010 zwischen 13 und 25 Prozent mehr Personal im Gesundheitswesen notwendig sein wird, um den Bedarf in den Institutionen decken zu können.