Massnahmen gegen Hooliganismus
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Gemeinsam gegen Gewalt bei Heimspielen des FC Aarau
Der FC Aarau und die Kantonspolizei intensivieren die Massnahmen und die Zusammenarbeit für die Identifikation von gewaltbereiten und gewalttätigen Personen in der Fanszene. Dadurch sollen vermehrt Stadionverbote, Rayonverbote und Meldeauflagen angeordnet werden können. Bei Gewalttaten werden die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten konsequent ausgeschöpft.
In der Rückrunde der Saison 2013/2014 und in der Vorrunde der Meisterschaft 2014/2015 ist es im Zusammenhang mit den Heimspielen des FC Aarau verschiedentlich zu Gewalttaten und weiteren gravierenden sicherheitsrelevanten Ereignissen gekommen. Im Hinblick auf die Anfang Februar gestartete Rückrunde hat Landammann Urs Hofmann, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres, zusammen mit den Verantwortlichen des FC Aarau und mit dem Polizeikommandanten eine Analyse der Ereignisse vorgenommen und Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bei den Heimspielen des FC Aarau vereinbart.
Es besteht Einigkeit zwischen den Verantwortlichen des FC Aarau und des Kantons, dass der Zunahme der Gewalt bei Fussballspielen und besonders bei Heimspielen Einhalt geboten werden muss. Der FC Aarau und die Kantonspolizei intensivieren die Zusammenarbeit bei der Identifikation von gewaltbereiten und gewalttätigen Personen in der Fanszene. Dadurch sollen vermehrt Stadionverbote, Rayonverbote und Meldeauflagen angeordnet werden, damit die Störer von den Heimspielen des FC Aarau ferngehalten werden können. Kommt es zu Gewalttaten, werden die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten konsequent und rasch ausgeschöpft.
Zusätzlich erfolgt im Vorfeld von Heimspielen des FC Aarau mit einem hohen Risikopotenzial eine enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Gastklubs, der Polizei am Standort des Gastklubs und der Swiss Football League. Dadurch sollen die Exponenten unter den gewalttätigen Fans des Gastklubs nach Möglichkeit von den Heimspielen des FC Aarau ferngehalten werden. Sollte die Lagebeurteilung ergeben, dass trotz der vorbereitenden Massnahmen mit Gewalttaten oder anderen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen zu rechnen ist, müsste die Kantonspolizei im Einzelfall die Anordnung von einschränkenden Auflagen für die Durchführung des Heimspiels prüfen (zum Beispiel Ausschluss der Gästefans).
Im Weiteren hat die Kantonspolizei im Hinblick auf die Rückrunde ihre Einsatzregeln so angepasst, dass eine flexiblere Reaktion bei Gewalttaten und weiteren Störungen der öffentlichen Sicherheit sowie ein konsequenterer Zugriff auf einzelne gewalttätige Exponenten gewährleistet sind.