Massnahmen gegen häusliche Gewalt
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Eine erste Evaluation zeigt, dass sich die Interventionspraxis deutlich verbessert hat
Der Regierungsrat hat die Massnahmen gegen häusliche Gewalt evaluieren lassen. Die Studie kommt zum Schluss, dass sich die neuen Beratungsangebote bewähren. Die bestehenden Lücken konnten geschlossen werden. Als verbesserungswürdig wird die Öffentlichkeitsarbeit beurteilt.
Der Kanton Aargau verfügt seit Mitte 2009 über ein erweitertes Angebot an Unterstützungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Evaluation zeigt, dass die Angebote ein breites Spektrum an Problemlagen abdecken und betroffene Personen gezielt unterstützt werden.
Verbesserte Interventionspraxis
Mit der Schaffung der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt hat sich die Interventionspraxis im Aargau grundlegend verändert. Nach jeder Polizeiintervention in diesem Bereich wird die Anlaufstelle informiert. Diese nimmt in der Folge mit den Beteiligten Kontakt auf und bietet ihnen Unterstützung an. Während 2009 erst eine Gewalt ausübende Person in das entsprechende Lernprogramm vermittelt werden konnte, waren es 2010 bereits 15 Teilnehmer.
Die Evaluation zeigt, dass sich die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen den involvierten Beratungsstellen und Behörden deutlich verbessert hat. Diese Verbesserungen werden auf die Aktivitäten zweier Einrichtungen zurückgeführt: Die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt als Koordinatorin im operativen und die kantonale Fachstelle Intervention gegen häusliche Gewalt (vormals Interventionsprojekt) im strategischen Bereich.
Zur langfristigen Wirkung der Massnahmen können aufgrund der kurzen Zeitdauer noch keine Aussagen gemacht werden. Trotzdem stellt der Bericht dem neuen Beratungsangebot ein gutes Zeugnis aus: Die Voraussetzungen seien vorhanden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Evaluationsbericht nennt fünf Empfehlungen
Neben der positiven Gesamteinschätzung legt die Evaluation fünf Empfehlungen dar, wie die neue Interventionspraxis verbessert werden kann: Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit, konsequentere Unterstützung für Gewalt Ausübende, Förderung des fachlichen Austausches, gemeinsame Festlegung von Zielen und Indikatoren und Vereinheitlichung der Datenerhebung.
Der Regierungsrat hat eine gestaffelte Umsetzung der Empfehlungen beschlossen. Bis spätestens Ende 2014 sollen die erforderlichen Verbesserungen realisiert werden.