Massnahmen gegen häusliche Gewalt
:
Erste Ergebnisse der Umsetzungsarbeiten
Das Gesetz über die Massnahmen gegen häusliche Gewalt tritt am 1. Juli 2009 in Kraft. Damit wird sich das Beratungs- und Betreuungsangebot für alle, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind, stark verbessern. Die geplante Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt wird einer privaten Trägerschaft, der Frauenzentrale Aargau, übergeben. Ein Fachgremium soll den Aufbau der Anlaufstelle begleiten. Bis Ende 2011 erwartet der Regierungsrat einen ersten Evaluationsbericht aller Massnahmen.
Mit den Massnahmen gegen häusliche Gewalt werden die bestehenden Lücken im Beratungs- und Betreuungsangebot geschlossen. Ziel ist, die Gewaltbetroffenen besser zu schützen und die Gewaltausübenden konsequenter zur Verantwortung zu ziehen.
Bereits umgesetzte Massnahmen
Aufgrund bereits bestehender Rechtsgrundlagen konnten beziehungsweise können zwei Massnahmen früher umgesetzt werden. Seit dem 1. Januar 2008 führt das Frauenhaus Aargau vier Notfallplätze für weibliche Jugendliche. Auf Anfang 2009 wird das Angebot an Notfallplätzen für gewaltgefährdete Kinder und Jugendliche erweitert.
Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt künftig von der Frauenzentrale Aargau geführt
Der Regierungsrat hat entschieden, die Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt das Kernstück aller Massnahmen nicht als Verwaltungsstelle zu führen, sondern mittels Leistungsvereinbarung einer privaten Trägerschaft zu übertragen. Die Frauenzentrale Aargau verfügt als Trägerin der Opferhilfe bereits über Erfahrungen mit häuslicher Gewalt. Damit kann das erforderliche Know-how sichergestellt werden. Die Aufsicht über die Anlaufstelle wird vom kantonalen Sozialdienst des Departements Gesundheit und Soziales geführt. Dieser setzt ein Fachgremium ein, welches den Aufbau und die Konsolidierung der neuen Stelle begleiten soll.
Auch die übrigen Beratungs- und Betreuungsangebote werden mehrheitlich von verwaltungsexternen Trägerschaften übernommen. Mit diesen Trägerschaften bestehen bereits Rahmen- und Leistungsverträge. Auf diese Weise können wichtige Synergien genutzt werden.
Veränderte Interventionspraxis
Mit der Schaffung der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt wird sich die Interventionspraxis im Kanton Aargau grundlegend verändern. Nach einer Polizeiintervention wird die Anlaufstelle über den erfolgten Einsatz informiert. In der Folge nimmt die Anlaufstelle mit den Beteiligten Kontakt auf und bietet ihnen Unterstützung an. Damit wird nicht mehr zugewartet, bis oder ob die Betroffenen von sich aus aktiv werden und eine Beratungsstelle aufsuchen.
Jährliche Kosten von rund 1,2 Millionen Franken
Die Kosten, die mit der Schaffung der neuen Beratungs- und Betreuungsangebote verbunden sind, belaufen sich auf jährlich rund 1,2 Millionen Franken. Davon übernehmen die Gemeinden einen Anteil von 46 Prozent (das heisst rund eine halbe Million Franken). Der Gemeindebeitrag wird nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl unter den Gemeinden verteilt.
Informationsveranstaltungen
Auf Initiative des Interventionsprojekts finden im Frühjahr 2009 Informationsveranstaltungen für Institutionen und Behörden wie auch für die Öffentlichkeit statt. Sie orientieren über die neuen Beratungs- und Betreuungsangebote und die damit einhergehenden Veränderungen in der Interventionspraxis.