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Massnahmen gegen häusliche Gewalt :
Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet

Mit einem Gesetz über Massnahmen gegen häusliche Gewalt verfolgt der Regierungsrat das Ziel, Gewaltbetroffene wirkungsvoll zu schützen und gewaltausübende Personen zur Verantwortung zu ziehen. Im Vordergrund steht die Verbesserung des bestehenden Beratungs- und Betreuungsangebotes für alle, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind. Eine Anlaufstelle soll die Erstberatung und Koordination sicherstellen.

Das bestehende Angebot an Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten ist ungenügend. Gänzlich fehlt ein Auffang- und Beratungsangebot für gewaltausübende Personen. Mit dem neuen Gesetz sollen die entsprechenden Lücken gefüllt werden.

Verbesserung in Beratung und Betreuung

Aufgrund der Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat vor, die Unterstützungsangebote im Bereich Beratung und Betreuung für beide Geschlechter sowie für Kinder und Jugendliche zugänglich zu machen. Neu soll neben gewaltausübenden Männern auch Frauen und Kindern, die im häuslichen Bereich gewalttätig sind, ein Angebot für Beratung und Betreuung zur Verfügung stehen. Die neuen Aufgaben werden - soweit aus organisatorischen Gründen möglich - von bestehenden Institutionen und Einrichtungen oder von einzelnen Fachpersonen übernommen. Auf diese Weise kann vorhandenes Know-how optimal genutzt werden.

Die Organisation der Anlaufstelle gegen häusliche Gewalt ist im Rahmen der Vernehmlassung unterschiedlich beurteilt worden. Es wurde geltend gemacht, dass die im Anschluss an eine Polizeiintervention folgende Erstberatung der Beteiligten eine Aufgabe sei, die von regionalen Fachstellen ausgeführt werden sollte und nicht von einer zentralen Stelle aus. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat neben der zentralen Variante auch eine regionale ausgearbeitet. Aus Kosten- und Effizienzgründen spricht sich der Regierungsrat jedoch klar dafür aus, die Anlaufstelle zentral zu organisieren.

Jährliche Kosten von rund 1,3 Millionen Franken

Die Kosten, die mit der Schaffung der neuen Beratungs- und Betreuungsangebote verbunden sind, belaufen sich auf jährlich rund 1,3 Millionen Franken. Mit den neuen Angeboten werden die Gemeinden von bisherigen Aufgaben entlastet. Unbestritten war, dass sich neben dem Kanton auch die Gemeinden an den Kosten beteiligen sollen. Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden richtet sich nach dem jeweiligen Verteilschlüssel der entsprechenden Rechtsgrundlage. Insgesamt resultiert so eine Kostenaufteilung von 46% zu Lasten des Kantons und 54% zu Lasten der Gemeinden.

Der Regierungsrat hält daran fest, den Gemeindebeitrag nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl unter den Gemeinden zu verteilen. Eine Verteilung der Kosten nach Aufwand oder Fallpauschalen, wie sie in der Vernehmlassung teilweise gefordert wurde, lehnt der Regierungsrat ab. Die Beiträge sollen solidarisch unter den Gemeinden verteilt werden. Denn: Häusliche Gewalt kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und kann jede Gemeinde treffen.

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