Massnahmen gegen häusliche Gewalt
:
Mit 3-Stufen-Konzept Interventionspraxis optimieren
Bei Gewalt gegen Frauen und Kinder in Ehe und Partnerschaft wollen Kanton und Gemeinden die Zusammenarbeit verbessern. Nach den Sofortmassnahmen der Kantonspolizei prüft eine gemeinsame Arbeitsgruppe kurzfristige Verbesserungen der Aufgabenteilung und der Abläufe. Mittel- bis längerfristig soll der Massnahmenkaktalog umgesetzt werden, der sich gegenwärtig in der Anhörung befindet.
Unmittelbar nach dem tragischen Tod einer Frau in Schöftland am 3. Februar 2002 hat das Polizeikommando als Sofortmassnahme Verhaltensweisungen an das gesamte Korps erlassen. Diese sehen vor, dass bei einer Meldung an die Einsatzzentrale unverzüglich die zuständigen Gemeindebehörden benachrichtigt werden. Bei Vorliegen von Gewalt oder Drohungen begeben sich die Gemeindebehörden vor Ort, nötigenfalls mit Unterstützung der Kantonspolizei. Wenn zum Schutz von Leib und Leben eine unverzügliche Intervention notwendig ist, rückt die Kantonspolizei in jedem Fall direkt aus.
Arbeitsgruppe erstellt Interventionsrichtlinien
Für weitere kurzfristige Verbesserungen hat das Departement des Innern unter der Federführung der Kantonspolizei eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der auch Vertretungen der Gemeinden angehören. Sie hat den Auftrag, die Aufgabenteilung und die Abläufe in den Schwerpunktbereichen "Alarmierung", "Intervention" und "Folgemassnahmen" zu überprüfen. Die Ergebnisse sollen in gemeinsame Richtlinien von Kanton und Gemeinden einfliessen. Damit können Lücken im Bereich der Zuständigkeiten vermieden werden. Das konkrete Vorgehen und die Zusammenarbeit bei Fällen häuslicher Gewalt soll für die Gemeindeorgane, die Kantonspolizei und die weiteren beteiligten Stellen auf Checklisten dargestellt werden.
Auf der Basis ihrer Erkenntnisse erstellt die Arbeitsgruppe ein Informations- und Ausbildungskonzept. Die beteiligten Behörden und Stellen von Kanton und Gemeinden werden näher mit dem Thema der häuslichen Gewalt vertraut gemacht sowie über die Verantwortlichkeiten und Abläufe bei Interventionen informiert. Die entsprechenden Veranstaltungen sollen noch im ersten Halbjahr 2002 stattfinden.
Interventionsbericht in der Anhörung
Im November 2001 hat das Departement des Innern den betroffenen Behördenorganisationen und Institutionen einen umfassenden Katalog mit Massnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern in Ehe und Partnerschaft unterbreitet. Dieser Bericht umfasst mittel- und längerfristige Massnahmen zur Verbesserung der Interventionspraxis, z.B. die Schaffung einer Präventivhaft. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird der Regierungsrat im Sommer 2002 über die Umsetzung der Massnahmen beschliessen. Auch auf Bundesebene sind Verbesserungsmassnahmen wie die Offizialisierung von bisherigen Antragsdelikten in Bearbeitung.