Massnahmen gegen Feinstaub
:
Sofortmassnahmen bei übermässiger Feinstaubbelastung
Der Regierungsrat hat eine kantonale Feinstaub-Verordnung erlassen. Steigt die Feinstaubkonzentration auf über 100 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, werden Sofortmassnahmen ausgelöst. Damit setzt der Kanton das von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz beschlossene Interventionskonzept um, allerdings in leicht modifizierter Form.
Die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) hat im September 2006 ein interkantonales Wintersmog-Konzept verabschiedet, welches Sofortmassnahmen bei übermässigen Feinstaubbelastungen vorsieht. Es gibt eine Informations- und zwei Interventionsstufen: Beträgt die Konzentration das Anderthalbfache des Immissionsgrenzwertes von 50 Mikrogramm/m3, also 75 Mikrogramm/m3, so informieren die Kantone über die aktuellen Werte und rufen zu freiwilligen Massnahmen auf. Steigt die Konzentration auf über 100 Mikrogramm/m3 und ist mit einer stabilen Wetterlage zu rechnen, kommt die Interventionsstufe 1 zum Einsatz: Sie umfasst Tempo 80 auf Autobahnen inklusive Lastwagen-Überholverbot, ein Verbot für Zweitfeuerungen mit Feststoffen (Cheminées) sowie ein Feuerverbot im Freien.Steigt die Konzentration auf über 150 Mikrogramm/m3, sieht die Interventionsstufe 2 gemäss BPUK ein Betriebsverbot für dieselbetriebene Maschinen und Fahrzeuge der Forst- und Landwirtschaft sowie des Baugewerbes vor, sofern sie nicht über einen Partikelfilter verfügen.
Der Kanton Aargau setzt die BPUK-Vorgaben um, geht aber wie die meisten andern Kantone bei der Interventionsstufe 2 etwas weniger weit. Statt ein generelles Verbot zu erlassen, kann das mit der Umsetzung beauftragte Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) gezielt Betriebsverbote für dieselbetriebene Maschinen und Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen verfügen.
Langfristige Massnahmen nötig
Hohe Feinstaubbelastungen führen zu einem Anstieg der Atemwegserkrankungen, vor allem bei empfindlichen Risikogruppen wie etwa bei Herz- und Kreislaufkranken, Asthmapatienten, Betagten oder Kindern. Um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern, sind langfristige Massnahmen notwendig, wie sie der Aktionsplan Feinstaub des Bundes vorsieht. Die BPUK und auch der Aargauer Regierungsrat fordern deshalb den Bundesrat auf, seinen Aktionsplan möglichst rasch umzusetzen. Dennoch sind kurzfristige Massnahmen sinnvoll. Gemäss Berechnungen des BVU lassen sich bereits mit den Massnahmen der Interventionsstufe 1 rund acht Prozent der Emissionen verhindern.
Um die Bevölkerung möglichst gut über die Feinstaub-Belastungen informieren zu können, hat das BVU einen SMS-Service eingerichtet, mit dem die Messwerte der drei aargauischen Stationen (Baden, Sisseln, Suhr) abgerufen werden können: Einfach die Botschaft "PM10 AG" an die Nummer 20120 schicken. Zudem sind die Messdaten auch online einsehbar und zwar auf www.in-luft.ch.