Lohnsumme um 1.4 Prozent erhöhen
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Generelle und individuelle Lohnerhöhung
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat mit dem Voranschlag 2003, die Gesamtlohnsumme für das Verwaltungs- und Spitalpersonal sowie die Lehrkräfte im nächsten Jahr um 1.4 Prozent zu erhöhen.
Mit dem Voranschlag legt der Grosse Rat jedes Jahr auch die Lohnsumme und damit die prozentuale Veränderung der Löhne fest. Im Voranschlag für das kommende Jahr beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Lohnsumme für das Verwaltungs- und Spitalpersonal um 1.5 Prozent und die Lohnsumme für die Lehrpersonen um 1.3 Prozent zu erhöhen. Damit steigt die Gesamtlohnsumme um 1.4 Prozent.
"Die Erhöhung der Lohnsumme bedeutet allerdings nicht, dass jeder Mitarbeitende im nächsten Jahr 1.3 oder 1.5 Prozent mehr Lohn erhält", führte Finanzdirektor Roland Brogli an der vom Finanzdepartement und von der Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände gemeinsam abgehaltenen Medienkonferenz aus. Der Regierungsrat sieht für die Lohnerhöhungen folgenden Schlüssel vor:
- 0.3 Prozent generelle Lohnerhöhung. In den Genuss der generellen Lohnerhöhung kommen das gesamte Verwaltungspersonal, die Polizei, das Spitalpersonal und die Lehrpersonen. "Mit diesem Teil der Lohnerhöhung soll die allgemeine Entwicklung in der übrigen Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung nachvollzogen werden", erklärte Brogli.
- 1.0 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen beim Verwaltungs-, Spital- und Polizeipersonal ("Leistungsanteil") resp. 1.0 Prozent Dienstalterszulagen/Alterssprung bei den Lehrpersonen und 1.0 Prozent Erfahrungsanteil bei den Mitarbeitenden mit festem Grundlohn.
- 0.2 Prozent für die Korrektur von sogenannten Lohn-Verzerrungen beim Verwaltungs- und Spitalpersonal. "Damit werden Verzerrungen ausgeglichen, welche bei der Einführung des neuen Lohnsystems 2001 entstanden sind", erläuterte der Finanzdirektor. Da die Lehrpersonen nicht dem neuen Lohnsystem unterstellt sind, braucht es bei ihnen diese Korrektur nicht. Ihre Lohnsumme steigt daher um 0.2 Prozent weniger als die des Verwaltungs- und Spitalpersonals.
Keine Einigung mit Personalverbänden
In den letzten Monaten hat das Finanzdepartement im Auftrag des Regierungsrates intensive Lohnverhandlungen mit der Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände (KASPV) geführt. "Trotz den konstruktiven Gesprächen konnten wir uns in diesem Jahr in der Lohnfrage nicht einigen", führte Regierungsrat Brogli aus. "Das sozialpartnerschaftliche Verhältnis, welches wir seit Beginn der Amtsperiode aufbauen konnten, werden wir aber natürlich weiterhin pflegen und uns auch in Zukunft regelmässig zu Gesprächen und Verhandlungen treffen."
Die KASPV forderte zuletzt eine Lohnerhöhung von 2.5 Prozent. "Nach Ansicht des Regierungsrates lassen die wirtschaftlich schwierige Situation, die Entwicklung der Teuerung und die angespannte Finanzlage des Kantons Aargau eine Erhöhung der Lohnsumme in dieser Grössenordnung nicht zu." Erste Vergleiche mit anderen Arbeitgebern und insbesondere mit anderen Kantonen zeigen zudem, dass der Kanton Aargau mit der vorgeschlagenen Lohnsummenerhöhung eine faire und gerechte Lösung für seine Mitarbeitenden ausgearbeitet hat.