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Limmatschifffahrt: Umwelt geht vor :
Aargauer Regierung gegen Konzession

Anliegen des Natur- und Gewässerschutzes sprechen gegen Schifffahrten auf der Limmat. Der Kanton Aargau beantragt dem Bund, wie schon der Kanton Zürich im vorigen Jahr, ein entsprechendes Gesuch abzulehnen.

Das Komitee Limmatschifffahrt hat beim Bundesamt für Verkehr ein Konzessionsgesuch für einen Schifffahrtsbetrieb von der Staustufe Wettingen bis Dietikon eingereicht. Die Betreiber sehen vor, in den Sommermonaten Rundfahrten an Mittwochnachmittagen und an Sonntagen sowie während des ganzen Jahres Fahrten für geschlossene Gesellschaften anzubieten. In den Planunterlagen sind Anlegestellen in Neuenhof - wo sich auch der ständige Liegeplatz des Schiffes befinden soll - und später in Würenlos, Oetwil an der Limmat und in Dietikon vorgesehen.

Die kantonalen Fachstellen beurteilten die Auswirkungen der Limmatschifffahrt mehrheitlich negativ. Sie äusserten schwerwiegende Bedenken in Bezug auf Umwelt, Natur und Gewässerschutz. Problematisch sind vor allem auch die teils geringen Wassertiefen von nur 2 Metern. Das Baudepartement hat deshalb entschieden, die Auswirkungen des Schifffahrtbetriebs auf die Ufer und die Sedimente sowie die wasserbezogene Fauna in einem wissenschaftlichen Gutachten zu klären. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass der vom Fahrgastschiff verursachte Wellenschlag die Gefahr von Sedimentserosion im Uferbereich erhöht, was zur Infiltration von Limmatwasser in das Grundwasser führen und die Grundwasserqualität beeinträchtigen kann. Ebenso kann der Schraubenstrahl zu einer Sedimentsaufwirbelung führen.

In Bezug auf den Naturschutz laufen die durch den Schiffsbetrieb verursachten Störungen den aufwändigen ökologischen Aufwertungsmassnahmen zuwider, die im Rahmen der Konzessionserneuerung des Kraftwerks Wettingen umgesetzt werden. Der Kraftwerkbetreiber, das Elektrizitätswerk Zürich (EWZ) muss hierfür rund 9 Millionen Franken investieren. Der Betrieb eines grossen Fahrgastschiffes würde sich insbesondere während der Phase der Konsolidierung dieser Massnahmen negativ auswirken. Negativ äusserte sich das EWZ darum auch bezüglich einer eventuellen Übernahme der Haftung.

Das Baudepartement kam nach eingehender Beurteilung zum Schluss, dass die regelmässige Personenschifffahrt im Limmatstauraum aus Sicht von Umwelt- und Naturschutz ein erhebliches Störungs- und Gefährdungspotenzial darstellt und den ökologischen Zielsetzungen widerspricht. Der Kanton Aargau hat deshalb beim Bundesamt für Verkehr beantragt, das Konzessionsgesuch sei abzulehnen. Der Kanton Zürich kam bereits im Mai 2002 aus grundsätzlichen Überlegungen zum selben Schluss.

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