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Lengnau: Unbedingte Freiheitsstrafe für Hanfdealer

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat einen 55-jährigen Schweizer, der wiederholt Marihuana an Jugendliche abgegeben hatte, per Strafbefehl zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt.

Der Beschuldigte hatte zwischen Juni 2013 und September 2014 fünfzehnmal kleine Mengen Marihuana an einen minderjährigen Jugendlichen abgegeben. Weiter hatte er zwischen September 2013 und Januar 2014 drei volljährigen Jugendlichen diverse Portionen Marihuana verkauft. Anlässlich zweier von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Hausdurchsuchungen gab der Beschuldigte an, das sichergestellte Marihuana sei zum Eigenkonsum vorgesehen.

Einschlägig vorbestraft

Da der Beschuldigte bereits mehrfach wegen Betäubungsmitteldelikten vorbestraft ist, während der Bewährungsfrist erneut straffällig wurde und nicht zu erwarten war, dass eine Geldstrafe oder gemeinnützige Arbeit vollzogen werden kann, verurteilte die zuständige Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach den Schweizer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 90 Tagen.

Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres