Hinweis:Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
Nach einer Wartezeit (5–20 Tage) bekommen Stellensuchende 70 Prozent des versicherten Verdienstes als Taggelder ausbezahlt. Personen mit Unterhaltspflicht erhalten 80 Prozent des versicherten Lohnes ausbezahlt. Eine versicherte Person hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn sie in der Schweiz wohnt und die erforderliche Beitragszeit erfüllt hat. Das heisst, innerhalb der letzten zwei Jahre muss sie mindestens zwölf Monate erwerbstätig gewesen sein oder von dieser Pflicht befreit sein. Zusätzlich sind laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Die Person muss ganz oder teilweise arbeitslos, vermittlungsfähig und bereit sein, Kontrollvorschriften einzuhalten. Dazu gehört unter anderem, den Weisungen des RAV Folge zu leisten, an Informationsveranstaltungen und Beratungsgesprächen teilzunehmen sowie alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.