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Lärm vermeiden :
Am 29. April findet der «Internationale Tag gegen Lärm» statt

«Lärm vermeiden» lautet das Motto des diesjäh-rigen Tags gegen Lärm. Dieses Jahr steht die Ei-genverantwortung im Zentrum des Aktionstags.

In der Schweiz fühlen sich rund zwei Drittel der Bevölkerung durch Lärm gestört. Lärm beeinflusst unser Wohlbefinden und kann krank machen.

Die Trägerorganisationen des "Tag gegen Lärm" in der Schweiz sind der Cercle Bruit (die kantonalen Lärmfachstellen), die Schweizerische Gesellschaft für Akustik, die Schweizerische Liga gegen den Lärm und die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz. Sie rufen dieses Jahr die Gemeinden auf, anhand eines Leitfadens Aktionen für die Gemeindebevölkerung durchzuführen. Der Kanton Aargau unterstützt die Aktion, indem er die Versandkosten der Plakate "Lärm vermeiden" übernimmt. Jeder kann zur Lärmvermeidung etwas beitragen: etwa elektrische anstatt benzingetriebene Gartengeräte verwenden; Stereoanlagen auf Zimmerlautstärke betreiben; Rücksicht auf Nachbarschaft nehmen bei Partys; kurze Strecken zu Fuss gehen etc.

Der Kanton Aargau unterstützte den Kombi-Kurs "Eco-Drive®& Sicherheit", indem er der Motorfahrzeugsteuerrechnung im November 2008 einen entsprechenden Flyer beilegte. Eco-Drive® ist eine sichere, umweltfreundliche und wirtschaftliche Fahrtechnik. Wer diese konsequent anwendet, kann zehn Prozent Treibstoff sparen, verursacht weniger Lärm, fährt entspannter und sicherer. Zudem leistete der Kanton Aargau für die Aktion einen finanziellen Beitrag an die Produktionskosten des Flyers und an die Kursgebühren. Insgesamt haben sich aufgrund des Flyer-Versands im Kanton Aargau rund 1600 Personen für den vierstündigen Kurs angemeldet.

2008 gab der Kanton Aargau elf Millionen Franken für Lärmsanierungen an Kantonsstrassen aus. In 180 Aargauer Gemeinden gibt es 9000 Gebäude mit Strassenlärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten, davon 1200 Gebäude mit Alarmwert-Überschreitungen. Als Besitzer und Betreiber der Kantonsstrassen ist der Kanton Aargau verpflichtet, die lärmbelasteten Strassenabschnitte zu sanieren. Lärmschutzwände und Überdachungen verhindern die Ausbreitung des Lärms, und auch mit lärmarmen Belägen kann die Belastung gesenkt werden. Da die Arbeiten zeit- und kostenaufwändig sind, ist in der Lärmschutzverordnung für die Sanierung der Kantonsstrassen eine Frist bis 2018 festgelegt.

Auch der Schienenverkehr verursacht Lärm, besondersGüterzüge können sehr laut sein. Auch hier versucht man, mittels neuem Rollmaterial, Lärmschutzbauten und Schallschutzfenstern die Belastung zu verringern. Bis 2015 sollen rund 260 000 Personen von übermässigem Eisenbahnlärm befreit sein. Im Kanton Aargau fallen ungefähr 95 Millionen Franken Sanierungskosten an.Der Fluglärm der drei im Aargau liegenden FlugplätzeBirrfeld, Schupfart und Buttwil hält die massgebenden Grenzwerte ein. Hingegen führt der Betrieb des Flughafens Zürich auch im Aargau vermehrt zu Beanstandungen. In einzelnen Gemeinden entlang der An- und Abflugrouten werden die Lärm-Planungswerte heute teilweise überschritten. In die Verhandlungen über die Festlegung des zukünftigen mittel- und langfristigen Flugbetriebs in Zürich ist der Kanton Aargau einbezogen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt