Lärm kostet
:
Am 16. April findet der "Internationale Tag gegen Lärm" statt.
"Lärm kostet viel" lautet das Motto des diesjährigen Tages gegen Lärm. Denn Lärm kostet nicht nur Nerven, sondern auch Geld. Dieses Jahr stehen die externen und internen Kosten von Lärm im Zentrum des Aktionstages.
Als externe Kosten bezeichnet man die Kosten, welche der Lärm indirekt verursacht, und welche nicht von den Verursachenden, sondern von Dritten, respektive der Allgemeinheit, getragen werden. Lärm kann beispielsweise den Wert von Immobilien reduzieren, und es entstehen Kosten für die Behandlung von lärmbedingten Gesundheitsschäden. Denn jedes Mal, wenn der Körper einem störenden Geräusch ausgesetzt ist, kommt es zur Ausschüttung von Stresshormonen. Wer ständig unter Lärm leidet, steht unter Dauerstress ? Hörschäden, Bluthochdruck, Herzinfarkt oder Schlafstörungen sind die Folge. Eine Gewöhnung des Körpers an Lärm gibt es nicht.
Die externen Lärmkosten des Strassen- und Schienenverkehrs ? Hauptverursacher von Lärm ? belaufen sich in der Schweiz jährlich auf knapp eine Milliarde Franken, davon 874 Millionen an Mietzinsausfällen und 124 Millionen für Gesundheitsschäden. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die externen Kosten des Flugverkehrs, die Lärmfluchtkosten (Umzug in ruhigere Gegend, Verslumung der betroffenen Quartiere, Fahrten ins Grüne) sowie die geringere Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und in der Schule wegen Konzentrationsschwierigkeiten.
Die internen Kosten für Lärmsanierungen an Strasse und Schiene belaufen sich pro Jahr auf rund 160 Millionen Franken. Diese werden hauptsächlich für Lärmschutzwände und den Einbau von Schallschutzfenstern eingesetzt.
In 180 Aargauer Gemeinden gibt es 9'000 Gebäude mit Strassenlärmbelastungen über den Immissionsgrenzwerten, davon 1'200 Gebäude mit Alarmwert-Überschreitungen. Der Kanton Aargau ist als Besitzer und Betreiber der Kantonsstrassen verpflichtet, die lärmbelasteten Strassenabschnitte zu sanieren. Lärmschutzwände und Überdachungen verhindern die Ausbreitung des Lärms, und auch mit lärmarmen Belägen kann die Belastung gesenkt werden. Da die Sanierungsarbeiten zeit- und kostenaufwändig sind, wurden in der Lärmschutzverordnung folgende Fristen festgelegt: Die Kantonsstrassen müssen bis 2018 saniert werden. Die Nationalstrassen, für die seit Anfang 2008 der Bund verantwortlich ist, müssen bis 2015 saniert werden. Der Kanton Aargau gab 2007 13 Mio. Franken für Lärmsanierungen aus, davon 4 Mio. an Nationalstrassen und 9 Mio. an Kantonsstrassen.
Auch der Schienenverkehr verursacht Lärm, besonders Güterzüge können sehr laut sein. Auch hier versucht man, mittels neuen Rollmaterials, Lärmschutzbauten und Schallschutzfenstern die Belastung zu verringern. Bis 2015 sollen rund 260'000 Personen von übermässigem Eisenbahnlärm befreit sein. Im Kanton Aargau fallen ungefähr 95 Mio. Franken Sanierungskosten an.