Kreditüberschreitung bei der Lehrerbesoldung
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Zu hohe Dienstalterszulagen ausgezahlt
Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat den Aargauer Lehrpersonen per 1. Januar 2002 eine zu hohe Dienstalterszulage (DAZ) ausgerichtet. Der vom Grossen Rat bewilligte Kredit wird deshalb um 4.95 Millionen Franken überschritten. Die Differenz soll bis Ende 2003 ausgeglichen werden.
Der Grosse Rat hat für das Jahr 2002 erstmals aufgrund des neuen Lohndekretes das Anwachsen der Löhne der kantonalen Verwaltung und der Lehrerschaft in Prozenten der Gesamtlohnsumme beschlossen. Gemäss Grossratsbeschluss stehen für Lohnerhöhungen dieses Jahr insgesamt 2,4 Prozent der Gesamtlohnsumme zur Verfügung. Der Regierungsrat hat den Betrag aufgeteilt in 0,9 Prozent für generelle Lohnerhöhungen und 1,5 Prozent für individuelle Zulagen. Diese Vorgaben erwiesen sich im Bereich des kantonalen Personals als relativ einfach umsetzbar. Für die Lehrerbesoldung war die Aufgabe systembedingt wesentlich komplizierter: Weil in diesem Bereich noch das alte Lohnsystem gilt, musste der zur Verfügung stehende Betrag in die herkömmlichen Dienstalterszulagen eingepasst werden. Aufgrund der Kosten des Vorjahres wurden eineinhalb Dienstalterszulagen gewährt. Wie sich im Nachhinein zeigte, war dies eine zu schmale Basis für die Hochrechnung. Der ausgezahlte Betrag liegt insgesamt 0.71 Prozent oder 4.95 Millionen Franken höher als der bewilligte Kredit. Dies ergab eine von der Finanzkontrolle veranlasste externe Revision, ergänzt durch eigene Analysen des BKS.
Korrektur bis Ende 2003
Der Regierungsrat hat den Fehler mit Bedauern zur Kenntnis genommen und festgehalten, dass das Gleichgewicht des Lohnsummenwachstums zwischen kantonalem Personal und Lehrerschaft über zwei Jahre statt einem erzielt werden soll. Der Ausgleich im Lohnsummenwachstum soll 2003 dadurch erreicht werden, dass die Summe für individuelle Lohnsteigerung für die Lehrerschaft entsprechend gekürzt wird. Damit werden die ungeplanten Mehrausgaben per Ende 2003 ausgeglichen sein, allerdings mit Ausnahme des Zinsverlustes. Dieser beträgt bei einem Zinssatz von 3 Prozent 148'500 Franken. Der Fehler kann auf diese Art behoben werden, sofern der Grosse Rat per 2003 ein Lohnsummenwachstum von mindestens einem Prozent für individuelle Zulagen ermöglicht.
Rund 7'400 Löhne betroffen
Vom Fehler 2002 sind rund 7'400 der 9'900 Lohnzahlungen betroffen, nämlich alle mit einer Berechtigung für Dienstalterszulagen. Nicht betroffen sind alle Lehrpersonen ohne Berechtigung für individuelle Zulagen. Das sind jene, die in ihrer Lohnentwicklung eine Zwischenstufe erreicht haben und in der Wartezeit vor einem neuen Anstieg stehen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Lehrpersonen, die bereits in der für sie höchstmöglichen Lohnstufe angelangt sind.
Das BKS hat mit Einverständnis des Regierungsrates die Finanzkontrolldelegation des Grossen Rates und die Lehrerinnen- und Lehrerverbände über den vorgefallenen Fehler und seine geplante Behebung informiert. Es entschuldigt sich für den für alle Betroffenen unangenehmen Vorfall. Das BKS hat konzeptionelle und technische Vorkehrungen getroffen, damit sich ein ähnlicher Fehler nicht wiederholen kann.