Krankenkassenprämien 1999
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Abflachende Kostensteigerung bewirkt massvolle Aufschläge im Aargau
Kostengünstige Strukturen im aargauischen Gesundheitswesen führen zu einer durchschnittlich massvollen Prämienerhöhung im Kanton Aargau.
Die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung müssen auch im Aargau für die Mehrzahl der Versicherten auf das Jahr 1999 erhöht werden. Im interkantonalen Vergleich ist die Prämienbelastung tief. Im ländlichen Raum, der mittleren Prämienregion, ist die Erhöhung, absolut betrachtet, moderat ausgefallen (von 155.03 auf 160.83 Franken). In der teuersten Region, der eher städtischen Gegend, ist sie tiefer als letztes Jahr (von 161.52 auf 167.20 Franken gesunken). Die prozentuale Erhöhung bewegt sich zwischen 3.5 und 3.74 %, was leicht über dem schweizerischen Mittel liegt. Einige Krankenversicherer verzichten ganz auf Prämienaufschläge (CSS, Eidg. Laufen, KPT). Nach dem ersten Prämienschock der Jahre 1996 (+ 20 %) und 1997 (+ 13 %) ist die sich gesamtschweizerisch abzeichnende positive Entwicklung erfreulich.Die im schweizerischen Vergleich relativ tiefen aargauischen Prämien sind im wesentlichen durch die niedrigen Kosten im aargauischen Gesundheitswesen bedingt. Im Vordergrund stehen:
- Die günstigen Strukturen mit einer unterdurchschnittlichen Angebotsdichte an Spitälern, Ärztinnen und Ärzten. Die neuen Finanzierungsmodelle der Spitäler und die Einführung des Hausarztmodells tragen ebenfalls dazu bei.
- Die Beibehaltung eines Rabattes auf die Tarife für einzelne ambulante Spitalleistungen.
- Die sinkende Aufenthaltsdauer in den Spitälern bringt eine Entlastung der Krankenversicherer.
- Die massvolle Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Gesundheitswesen durch die Versicherten.
Wenn verschiedene Krankenversicherer in dieser generell günstigen Situation auf Prämienaufschläge nicht verzichten können, hängt dies mit der Übernahme von Pflegeleistungen im stationären Bereich und in der spitalexternen Krankenpflege sowie mit Spitaltaxanpassungen zusammen. Die gewünschte Verlagerung vom subventionierten Spitalbereich in den von den Krankenversicherern weitgehend alleine zu tragenden ambulanten Bereich beeinflusst die Prämien. Im Aargau mit seiner geringen Bettendichte hat sich diese Entwicklung besonders akzentuiert. Hinzu kommen versicherungstechnische Bereinigungen bei einzelnen Krankenkassen (Nachholbedarf, Reservenbildung, Risikoausgleich, etc.).
Die positiven Elemente der neuen Krankenversicherungsgesetzgebung beginnen offensichtlich zu greifen. Trotzdem werden die Krankenversicherer nicht darum herumkommen, auch in den nächsten Jahren Prämienaufschläge zu fordern. Die Gründe sind vielseitig: Fortschritte der Medizin, die Zunahme älterer behandlungsbedürftiger Patientinnen und Patienten, eine weitere Verlagerung in den ambulanten Spitalbereich und neue Leistungen in der Grundversicherung.
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben zudem Anspruch auf individuelle Prämienverbilligungen. Diese finanzielle Erleichterung wird leider noch zu wenig genutzt.
Die Sozialpartner im Aargau, der Krankenkassenverband, der Ärzteverband, der Spitälerverband und das Gesundheitsdepartement werden sich auch künftig zu gemeinsamen Aktionen zur Eindämmung des Kosten- und Prämienwachstums zusammenfinden.