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Kosovoflüchtlinge: Rückkehr hält an :
Erwartungen der Fremdenpolizei bestätigt

Die klaren Vorgaben des Bundes sowie die konsequente Haltung der kantonalen Behörden haben die Rückkehrbereitschaft gefördert. Seit anfangs Juni haben sich weitere rund 130 Personen für die Rückkehr entschieden. 43 Personen mussten ausgeschafft werden.

4'075 Kriegsvertriebene aus dem Kosovo hatte der Kanton Aargau letztes Jahr aufgenommen. Davon waren dieses Jahr bis Mitte Mai rund 2?000 ausgereist und weitere 940 Personen zur freiwilligen Ausreise angemeldet. 465 Fälle wurden im Rahmen der humanitären Aktion 2000 geregelt. Somit waren nur rund 670 Flüchtlinge nicht zur freiwilligen Rückkehr bereit. Diese Zahl hat sich in der Zwischenzeit weiter verringert.

Vor Ablauf der Ausreisefrist vom 31. Mai 2000 meldeten sich rund 80 weitere Personen für eine freiwillige Rückkehr an. Sie sind bereits ausgereist. Seit anfangs Juni haben sich nochmals rund 130 Personen zur Rückkehr angemeldet. Auch sie sind inzwischen bereits ausgereist. Ein Teil der Betroffenen hat sich somit nach dem 31. Mai 2000 zur selbständigen Rückkehr entschlossen, was ganz den Erwartungen der Fremdenpolizei entspricht.

Weniger erfreulich ist die Tatsache, dass 43 Personen zwangsweise zurückgeführt werden mussten. Auch sind rund 110 Personen inzwischen untergetaucht. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass lange nicht alle der "Verschwundenen" in der Schweiz bleiben. Ein Teil davon reist üblicherweise unkontrolliert aus, d.h. verlässt die Schweiz ohne Abmeldung. Wer hingegen in der Schweiz aufgegriffen wird, hat mit dem zwangsweisen Vollzug, der Ausschaffung zu rechnen.

131 Personen der Kategorie "Familie mit Schulkindern" haben eine Erstreckung der Ausreisefrist bis zum 31. Juli 2000 erhalten. Diese Personen wurden kürzlich von der Rückkehrberatungsstelle der Fremdenpolizei zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Dabei wurde nochmals über die Rückkehrhilfe informiert und auf die Ausreisepflicht hingewiesen.

Bei 46 Personen mit gesundheitlichen Problemen oder fortgeschrittener Schwangerschaft wurde die Ausreisefrist individuell erstreckt. Ebenfalls noch hier bleiben dürfen 117 Personen aufgrund eines hängigen Verfahrens.

  • Staatskanzlei