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Kontrollierte Risiken :
Mit dem Kataster der belasteten Standorte entsteht für den Kanton Aargau ein wichtiges Informationsinstrument.

Das Umweltschutzgesetz verpflichtet die Kantone einen öffentlichen Kataster zu erstellen, welcher belastete Standorte erfasst. Das sind Grundstücke, auf denen in früheren Jahren Abfälle abgelagert wurden oder die als ehemalige Unfall- oder Betriebsstandorte mit Schadstoffen belastet sind. Die entsprechenden Arbeiten laufen nun auf Hochtouren.

Im August 2002 sprach der Aargauer Grosse Rat einen Kredit von CHF 5.1 Millionen, um im ganzen Kanton jene Grundstücke zu erfassen, die mit Abfällen oder mit Schadstoffen belastet sind. Das Projekt soll sicherstellen, dass von solchen Standorten ausgehende Umweltrisiken - beispielsweise eine Gefährdung des Trinkwassers - frühzeitig erkannt werden, um nötigenfalls Massnahmen dagegen einleiten zu können. Zudem soll der Kataster eine objektive Bewertung belasteter Grundstücke ermöglichen und vor unangenehmen Überraschungen bei Bauvorhaben schützen. Standortinhaber, potenzielle Grundstückkäufer, Banken oder Versicherungen werden von den Informationen im Kataster profitieren können.

Obwohl in der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse am Kataster der belasteten Standorte besteht, löst er bei den betroffenen Grundeigentümern nicht nur eitel Freude aus. Ein Eintrag in den Kataster ist im Allgemeinen mit finanziellen Konsequenzen verbunden, weil die Belastung mit Abfällen oder Schadstoffen eine Wertminderung der Liegenschaft oder gar eine Sanierungspflicht zur Folge hat.

Der Kataster wird voraussichtlich im Jahr 2006 fertig erstellt und der Öffentlichkeit ab dann zugänglich sein.

Aufgeteilt in vier geographische Lose, haben am 10. März 2003 die in einem Submissionsverfahren vergebenen Projektarbeiten zur Erfassung der Ablagerungs- und Unfallstandorte begonnen. Den Ausgangspunkt für diese Arbeiten bildet der 1988 erstellte Verdachtsflächenkataster, in dem die überwiegende Zahl der Deponie- und Unfallstandorte bereits erfasst sind. Allerdings müssen die vorhandenen Einträge gründlich überarbeitet und ergänzt werden. Diese Projektarbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden durchgeführt. Auch die Standortinhaber werden falls nötig befragt und können in jedem Fall frühzeitig Stellung nehmen zum vorgesehenen Eintrag in den Kataster.

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