Kontrolle der Motorfahrräder
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Verbesserung der Verkehrssicherheit
Ab 1. Januar 2008 müssen Motorfahrräder, die im Kanton Aargau auf einen neuen Halter umgeschrieben werden, vorgängig geprüft werden. Ziel der Neuregelung ist es, den Handel mit nicht betriebssicheren Motorfahrrädern zu unterbinden.
Zuständig für die Überprüfung von Motorfahrzeugen ist das Strassenverkehrsamt. Es erfüllt dabei eine Bundesaufgabe. Den Kantonen ist es freigestellt, festzulegen, ob Motorfahrräder geprüft werden sollen (Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 cm3).
Motorfahrräder in nicht betriebssicherem und nicht vorschriftsgemässem Zustand sind verkehrsgefährlich und belasten unnötig die Umwelt (frisierte Motorfahrräder, falsche Auspuffanlage etc.). Häufig werden solche Motorfahrräder von Jugendlichen an andere Jugendliche weiterverkauft.
Dem Strassenverkehrsamt ist es ein Anliegen, dass im Kanton Aargau kein Handel mit nicht vorschriftsgemässen und nicht betriebssicheren Motorfahrrädern stattfindet. Es hat deshalb für den Kanton Aargau per 1.1.2008 eine Kontrollpflicht für Motorfahrräder angeordnet.
Ab dem genannten Datum ist bei der Einlösung eines Motorfahrrades, einem Halterwechsel und der Ausstellung eines Fahrzeugausweis-Duplikates eine vorgängige Prüfung notwendig. Diese kann durchgeführt werden von einer anerkannten Fachwerkstätte des aargauischen Fahrrad- und Motorradgewerbeverbandes (Liste ab 1.1.08 auf der Internetseite des Strassenverkehrsamtes www.stva.ag) oder vom Strassenverkehrsamt. Von der Prüfpflicht ausgenommen sind nur fabrikneue Motorfahrräder, welche erstmals immatrikuliert werden.