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Kommission genehmigt neues Strassengesetz :
Systemwechsel bei den Motorfahrzeugabgaben

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat ein neues Strassengesetz sowie einen Systemwechsel bei den Motorfahrzeugabgaben mehrheitlich genehmigt. Zudem schlägt eine Mehrheit der Kommission eine Ökologisierung der Motorfahrzeugabgaben vor.

Die Kommission UBV hat an mehreren Sitzungen ein neues Gesetz über das kantonale Strassenwesen (Strassengesetz), sowie ein neues Motorfahrzeugabgabengesetz (MFAG) beraten und mehrheitlich genehmigt. Dieses bringt einen Systemwechsel bei den Motorfahrzeugabgaben und schafft Anreize zum umweltfreundlichen Handeln beim Neuwagenkauf.

Strassengesetz

Das Strassengesetz soll den Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden und den Herausforderungen der Zukunft Rechnung tragen. Zur besseren Planung des kantonalen Strassenwesens soll ein Mehrjahresprogramm erstellt werden. Die Kommission hat unter anderem die Aufteilung des Finanzierungsaufwands zwischen Strassenrechnung, Beiträgen gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr und ordentlicher Staatsrechnung, sowie die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden kontrovers diskutiert.

Sie beschloss mehrheitlich diverse Anpassungen und Präzisierungen der Finanzierungsschlüssel.

Motorfahrzeugabgabengesetz (MFAG)

Im Bereich der Motorfahrzeugabgaben soll ein Systemwechsel stattfinden, der die Entwicklung diverser neuer Antriebssysteme wie Elektro- oder Hybridmotoren, Erdgas- oder Brennstoffzellfahrzeuge berücksichtigt. Neu wird die Motorfahrzeugabgabe nicht mehr nach Steuer-PS erhoben, sondern unabhängig vom Antriebssystem nach dem in Benzinäquivalent umgerechneten Energieverbrauch.

Der Grosse Rat wird das Geschäft nach den Sommerferien behandeln.

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