Kommission genehmigt neues Energiegesetz
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Kein Verbot von Öl- und Gasheizungen
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) genehmigt die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes. Sie schlägt dabei zahlreiche Änderungen der Vorlage vor.
Die Kommission UBV hat an ihren Sitzungen vom 9. September 2010 sowie vom 4. und 15. November 2010 die Vorlage des Regierungsrats beraten.
Kein Verbot von Öl- und Gasheizungen
Für die Kommission ist klar, dass neue Gebäude eine hohe Energieeffizienz und ein gutes Raumklima aufweisen sollen. Dennoch soll die Installation von Öl- und Gasheizungen in neuen Gebäuden weiterhin zulässig sein, wenn keine wirtschaftliche Alternative zur Verfügung steht. Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Häuser sollen nach dem Willen einer Mehrheit der Kommission nur bei in die bauliche Substanz eingreifenden Massnahmen oder Umnutzungen dazu verpflichtet werden, ihre Häuser zu sanieren.
Keine Regelung der Abgeltung von Standortnachteilen
Die Kommission hat die vom Regierungsrat vorgeschlagene Regelung für die Abgeltung kommunaler und regionaler Standortnachteile abgelehnt. Gemeinden und Kraftwerkbetreiber sollen Abgeltungen auf rein vertraglicher Basis regeln.
Handlungsspielraum der Gemeinden erhalten
Viele Gemeinden unternehmen heute grosse Anstrengungen im Bereich Energieplanung. Die Kommission UBV bemühte sich, den Spielraum der Gemeinden auf diesem Gebiet zu erhalten. Damit innerhalb des Kantons die Standortbedingungen vergleichbar bleiben, setzt das neue Energiegesetz dem Handlungsspielraum der Gemeinden aber Grenzen.
Der Grosse Rat wird die Vorlagen voraussichtlich am 14. Dezember 2010 beraten.