Kommission genehmigt Finanzierungsanteil 2012
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Vorstoss für kantonsweit einheitliche Baserate
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) empfiehlt dem Grossen Rat, den Finanzierungsanteil an die stationären Spitalkosten für das Jahr 2012 auf 47 Prozent festzusetzen. Zudem reicht sie eine Motion für eine kantonsweit einheitliche Baserate ein.
Bis am 31. März 2011 kann der Grosse Rat den Finanzierungsanteil des Kantons an die stationären Spitalkosten für das Jahr 2012 beschliessen. Da die Krankenkassenprämien im Kanton Aargau unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen, kann er von einer fünfjährigen Übergangsregelung profitieren. Die Berechnungen ergeben einen optimalen Finanzierungsanteil von 47 Prozent.
Die Kommission folgt dem Vorschlag des Regierungsrats einstimmig. Sie beantragt dem Grossen Rat, den Finanzierungsanteil des Kantons Aargau nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) für das Jahr 2012 auf 47 Prozent festzulegen.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 22. März 2011 im Grossen Rat behandelt.
Kommission reicht Motion für die Festsetzung einer kantonsweit einheitlichen Baserate ein
Die Kommission verlangt einstimmig, das Prinzip "innerkantonal gleicher Preis für gleiche Leistung (kantonsweite Baserate)" festzulegen. Die Ziele der neuen Spitalfinanzierung sind Transparenz, Qualitäts- und Preiswettbewerb unter öffentlichen und privaten Spitälern, freie Spitalwahl und Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone. Eine konsequente Umsetzung des Leistungsabgeltungsprinzips sind wichtige Elemente zur Optimierung der Spitalversorgung im Kanton Aargau. Die Motion wird am 1. März 2011 eingereicht.