Kommission genehmigt Anwaltstarif
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Beschlossener Anwaltstarif entspricht der Bundesgerichts-Praxis
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) hat den Änderungen im Dekret über die Entschädigung der Anwälte (Anwaltstarif) im Kanton Aargau zugestimmt.
Der Anwaltstarif für die amtliche Verteidigung hat den Vorgaben des Bundesgerichts nicht mehr entsprochen und musste angepasst werden. Untergrenzen sind festgelegt worden. Die Kommission hat verschiedene Entschädigungsformen der Strafverteidigung beraten. Progressive Tarife, Tarif nach Aufwand und Rahmentarife kommen zur Anwendung.
Nach der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung haben beschuldigte Personen im Strafverfahren bereits bei polizeilichen Einvernahmen das Recht auf eine Verteidigung (Art. 159 StPO). Bisher besteht im Kanton Aargau noch keine Regelung über die Entschädigung des Anwalts der ersten Stunde.
Die Kommission VWA hat die Beratung des Dekrets über die Entschädigung der Anwälte am 11. März 2011 abgeschlossen und empfiehlt dem Grossen Rat, der Vorlage des Regierungsrats mit wenigen Anpassungen zuzustimmen.