Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Kommission genehmigt Änderungen des Steuergesetzes

Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) genehmigt in erster Beratung die Anpassungsvorschläge des Regierungsrats zur Harmonisierung des Steuergesetzes mit dem Bundesrecht.

Wie schon in der Vernehmlassung stiess der Gesetzesentwurf in der ersten Beratung der VWA grundsätzlich auf Zustimmung. Einzig bei der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) wurden Anträge für eine höhere oder tiefere Bemessungsgrundlage gestellt. Anträge gab es auch zu den Grenzwerten bei den abzugsfähigen Aus-und Weiterbildungskosten sowie bei der Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds. Alles in allem konnte sich aber der regierungsrätliche Antrag, der die Vorgaben des Bundesrechts übernommen hat, durchsetzen und wurde einstimmig genehmigt.

Zwingendes Bundesrecht

Aufgrund verschiedener Änderungen in der Steuergesetzgebung auf Bundesebene sowie verschiedener Bundesgerichtsentscheide müssen die entsprechenden Anpassungen ins Aargauer Steuergesetz überführt werden.

Es handelt sich hierbei um Neuregelungen der abzugsfähigen berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, der Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung), der Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds, der Besteuerung von Lotteriegewinnen, des Rechnungslegungsrechts sowie des Steuererlasswesens.

Spürbare fiskalpolitische Auswirkungen hat lediglich die Neuregelung der steuerlichen Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten mit voraussichtlichen Mindereinnahmen für den Kanton von rund 3,2 Millionen Franken und für die Gemeinden von rund 2,8 Millionen Franken.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 5. Mai 2015 im Grossen Rat beraten.

  • Grosser Rat