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Kommission gegen Kompetenzverschiebung :
Kommissionsberatungen zum Kantonalbankgesetz abgeschlossen

Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) sprach sich im Rahmen der Totalrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank (AKBG) mehrheitlich gegen eine Kompetenzverschiebung zugunsten des Regierungsrats aus.

An ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2006 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) die Totalrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank in erster Beratung verabschiedet. Gemäss Regierungsbotschaft stellt die Totalrevision des AKBG auf den 1. Januar 2007 einen ersten Schritt auf dem Weg zur Umwandlung der AKB in eine Aktiengesellschaft dar. In einem zweiten Schritt ab 2009 soll laut Regierung eine weitere Revision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank vorgenommen werden in Bezug auf die Fragen des Leistungsauftrags, der Staatsgarantie, der Rechtsform und der Teilprivatisierung der Bank. Schwerpunkte der aktuell vorliegenden Totalrevision bilden die Umsetzung der Corporate Governance, die Abgeltung der Staatsgarantie und die Verwendung des Gewinns, wobei die Rechtsform der selbständigen Staatsanstalt noch beibehalten wird.

Umsetzung der Corporate Governance umstritten

Gestützt auf die Leitlininen der Corporate Governance hat der Regierungsrat vorgesehen, die aufsichtsrechtlich relevanten Eigentümerkompetenzen über die Kantonalbank auf die Exekutive zu übertragen. Dem entgegengesetzt beantragt die Kommission VWA, dass unter anderem die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung sowie die Wahl der Mitglieder bzw. der Präsidentin oder des Präsidenten des Bankrats wie bis anhin in der Kompetenz des Parlaments liegen sollen. Darüber hinaus fordert die Kommission entgegen dem Regierungsvorschlag, dass die Exekutive weiterhin im Bankrat vertreten sein soll. Den gleichzeitigen Einsitz im Grossen Rat und im Bankrat der AKB erachtet sie hingegen als unvereinbar.

Abgeltung der Staatsgarantie

Die Gewährung der Staatsgarantie und der sich daraus ergebende Vorteil bei der Refinanzierung rechtfertigen gemäss Regierungsbotschaft eine Abgeltung der Staatsgarantie. Die von der Regierung vorgeschlagene Regelung sieht eine Abgeltung im Umfang von 1 % des gesetzlichen Eigenmittelbedarfs vor. Dies ist im Vergleich zu andern Kantonen hoch, wurde aber in der Kommission mehrheitlich gutgeheissen. Eine Minderheit sprach sich für eine tiefere Abgeltung aus.

Geschäftskreis eingeschränkt

In der Kommission wurde die Definition des Geschäftskreises der AKB eingehend diskutiert. Die wachsenden Risiken, welchen das Bankengeschäft ausgesetzt ist, sollen nach Meinung der VWA ausserhalb des bekannten Gebiets beschränkt werden bzw. bleiben. Abweichend vom Vorschlag der Regierung fordert die Kommission deshalb, dass Zweigniederlassungen, Agenturen, Repräsentationsbüros und Tochtergesellschaften der AKB ausserhalb des Kantons und der angrenzenden Gebiete "Kredite nur im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft gewähren" dürfen. Voraussichtlich wird das Gesetz über die Aargauische Kantonalbank im Grossen Rat im November beraten.

  • Grosser Rat