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Kommission für Golfplatz in Beinwil :
UBV genehmigt Anpassung des Richtplans

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat der Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) wie auch der Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau grossmehrheitlich zugestimmt. Sie folgte damit dem regierungsrätlichen Antrag, gemäss welchem nur eines der Vorhaben verwirklicht werden darf.

An ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2006 hat die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) die von der Regierung beantragte Festsetzung eines Golfplatzes in Beinwil (Freiamt) sowie die Änderung der Festsetzung des Golfplatzes in Aristau mit grosser Mehrheit genehmigt.

Nur ein Golfplatz im Freiamt

Nachdem seit Jahren Bestrebungen im Gange sind, im Freiamt einen Golfplatz zu erstellen, erfolgte bereits im Dezember 2002 die richtplanerische Festsetzung eines Golfplatzes in der Gemeinde Aristau. Gemäss Regierungsrat wird die Nachfrage nach Golfplätzen im Freiamt durch eine Anlage abgedeckt. Entsprechend will sie im Richtplan festlegen, dass lediglich eines der Vorhaben entweder ein Golfplatz in Beinwil (Freiamt) oder in Aristau verwirklicht werden darf. Beide Vorhaben sollen vorerst jedoch realisierbar bleiben.

Einzelne Kommissionsmitglieder äusserten, dass der Entscheid über einen oder zwei Golfplätze im Freiamt dem Markt überlassen werden könne. Schliesslich sprach sich jedoch die grosse Mehrheit der Kommission für die Beschränkung auf einen Golfplatz im Freiamt aus und stimmte dem entsprechenden Regierungsantrag zu. Die Anpassung des Richtplans wird im Grossen Rat voraussichtlich im November beraten.

  • Grosser Rat