Kommission beschliesst zusätzliche Steuerentlastungen
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Kommissionsberatungen zur Steuergesetzrevision abgeschlossen
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) fordert im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes weiter reichende steuerliche Entlastungen für juristische und natürliche Personen als vom Regierungsrat vorgesehen. Die Revision soll gestaffelt auf 1. Januar 2007 beziehungsweise 2009 in Kraft gesetzt werden.
An ihrer Sitzung vom 20. März 2006 hat die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) unter dem Vorsitz von Hansjörg Knecht (Leibstadt) für das Jahr 2007 Steuerentlastungen für juristische und natürliche Personen in der Höhe von rund 170 Millionen Franken (Kanton) beziehungsweise rund 95 Millionen Franken (Gemeinden) beschlossen. Aufgrund der gestaffelten Inkrafttretung der Revision werden die Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden ab 2009 auf insgesamt rund 420 Millionen Franken ansteigen. In Anbetracht der Wachstumsraten der Steuereinnahmen der letzten Jahre sowie im Hinblick auf die Verbesserung der steuerpolitischen Standortqualität und den daraus hervorgehenden Mehreinnahmen befürwortet eine Mehrheit der Kommission diese Entlastungen.
Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuer
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Steuergesetzrevision für 2007 steuerliche Entlastungen von insgesamt rund 70 Millionen Franken (Kanton und Gemeinden) und ab 2008 von rund 90 Millionen Franken beantragt. In seiner Botschaft legt er im Sinne der Wachstumsinitiative - ein Schwergewicht auf die steuerliche Entlastung juristischer Personen. Nach Meinung einer Mehrheit der Kommission reichen die Anträge der Regierung zu wenig weit. Zur Verbesserung der Standortattraktivität des Kantons Aargau beschloss die Kommission deshalb über die Anträge der Regierung hinaus mit deutlicher Mehrheit eine Senkung der Gewinnsteuer auf 5 beziehungsweise 7 Prozent, die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer sowie eine im Vergleich zum Regierungsantrag weiter gehende Senkung der Kapitalsteuer auf 0,9 Promille.
Steuerentlastungen für natürliche Personen
Dem vom Regierungsrat beantragten Kleinverdiener- und Kleinrentnerabzug stimmte die Kommission zu. Betreffend Dividenden beschloss sie eine privilegierte Besteuerung zu einem Viertel des Gesamtsatzes. Damit weicht die Kommission vom Regierungsantrag ab, welcher eine Besteuerung der Dividendeneinkünfte zu 50 Prozent des Gesamtsatzes vorsah. Mit deutlicher Mehrheit hat die Kommission des Weiteren einer Senkung der Einkommenssteuer ab einem Einkommen von 43'000 Franken zugestimmt, um den Mittelstand steuerlich zu entlasten. Nur mit knapper Mehrheit befürwortete sie eine Senkung der Vermögenssteuer um 0,3 Promille bei den einzelnen Tarifstufen. Gemäss Kommissionsbeschluss sollen die neuen Tarife betreffend Einkommens- und Vermögenssteuern erst am 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Gewinn- und Vermögenssteuertarife.
Die Kommission strebt an, dass der Fahrplan des Regierungsrats eingehalten und die Teilrevision des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden kann. Voraussichtlich wird die Steuergesetzrevision im Grossen Rat anfangs Mai behandelt werden. Vorgesehen ist darüber hinaus der Abschluss der zweiten Lesung der Steuergesetzrevision in der Kommission vor den Sommerferien.