Kommission befürwortet zwei Richtplanfestsetzungen
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Zustimmung zum Golfplatz Bergdietikon und neuer Abgrenzung des Kiesabbaugebiets Rupperswil
Nach eingehender Diskussion genehmigte die Kommission Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) die beiden Richtplangeschäfte Golfplatz in Bergdietikon und neue Abgrenzung des Kiesabbaugebiets in Rupperswil.
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 23. Februar 2009 die von der Regierung beantragte Festsetzung eines Golfplatzes in Bergdietikon mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt. Mit 12 zu 1 Stimmen sprach sie sich für die neue Abgrenzung des kurz- und mittelfristigen Abbaugebiets in Rupperswil aus. Der Grosse Rat behandelt die beiden Geschäfte voraussichtlich am 17. März 2009.
Festsetzung des Golfplatzes in Bergdietikon
Die Golfpark Herrenberg AG plant in Bergdietikon eine grosse, tourniertaugliche 27-Loch-Golfanlage. Die Gemeinde und die betroffenen Landeigentümer unter¬stützen das Vorhaben. Mit der Zustimmung zur beantragten Festsetzung im Richtplan hat die Kommission einen Grundsatzentscheid für die Realisierung des Golfplatzes gefällt und gleichzeitig verbindliche ökologische und landschaftsschützerische Vorgaben festgelegt. Umstritten war insbesondere, ob im näheren Umfeld nicht bereits genügend Golfanlagen geplant oder realisiert werden und der angekündigte Ausbau des Parkplatzes auf 200 bis 250 Plätze. Tatsächlich gibt es im Aargau bisher keinen Tournier-Golfplatz. Ob die übrigen, im Richtplan eingetragenen Anlagen je gebaut werden, ist ungewiss und gilt als eher unwahrscheinlich. Die notwendige Infrastruktur soll in bestehenden landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden untergebracht werden, was als Pluspunkt gewertet wird. Der Bedarf einer entsprechend grossen Anzahl Parkplätze muss in den kommenden Planungsverfahren noch genau überprüft werden. Einige Kommissionsmitglieder kritisierten zudem der unvermeidliche Verlust an Fruchtfolgeflächen.
Neue Abgrenzung des Kiesabbaugebiets in Rupperswil
Das Gebiet Oberbann ist bereits heute im kantonalen Richtplan als künftiges Kiesabbaugebiet eingetragen. Die Abbaufläche liegt grenzübergreifend in den Gemeinden Rupperswil und Schafisheim. Die ursprüngliche Abgrenzung zwischen kurz- und mittelfristiger Abbaufläche wurde willkürlich festgelegt. Mit der beantragten neuen Abgrenzung wird auf die Gemeinde- und Parzellengrenze Rücksicht genommen, was die künftige Planung vereinfacht und der Abbaugemeinschaft Rupperswil eine kontinuierliche Nutzung der lokalen Kiesressourcen gewährleistet. Die aus sicherheitstechnischen Überlegungen kritisierte Radroute im Gebiet Oberbann wird verlegt und auf Kosten des Abbauunternehmens saniert. Die Gegner der Vorlage argumentierten, dass der Bedarf an neuen Kiesabbaugebieten nicht gegeben sei. Die Kommission unterstützte die Vorlage allerdings grossmehrheitlich und lehnte den Rückweisungsantrag ab.