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Kloster Fahr zu Würenlos :
Kommission AVW für Aargauer Anschluss des Klosters Fahr

Die grossrätliche Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt dem Antrag der Regierung zu, das heute in einer Aargauer Exklave auf Zürcher Kantonsgebiet befindliche fast 900 Jahre alte Frauenkloster Fahr politisch an die Einwohnergemeinde Würenlos anzuschliessen.

Die Kommission Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter der Leitung von AVW-Präsidentin Katharina Kerr und in Anwesenheit von Regierungsrat Wernli, Vorsteher DVI, und des Chefs der Gemeindeabteilung im DVI Dr. Walter Mischler das Geschäft (07.206) "Anschluss des aargauischen Gebiets des Klosters Fahr an die Einwohnergemeinde Würenlos" beraten und den Anträgen der Regierung zugestimmt. Damit ist der Weg offen für eine politische Angliederung des Klosters an die Einwohnergemeinde Würenlos. Das Kloster ist seit dem Jahr 1130 als Eigentum des Klosters Einsiedeln eingetragen. Die neue politische Regelung ist denn auch vom Kloster Fahr und vom Kloster Einsiedeln ausgegangen und erfolgt in bestem Einvernehmen zwischen den Parteien.

Seit 116 Jahren bemühte sich die Gemeinde Würenlos um die Angliederung des schönen Klosters an die Aargauer Nachbargemeinde, blitzte mit einer entsprechenden staatsrechtlichen Beschwerde 1891 aber vor Bundesgericht ab. Dies geschah noch unter der alten Aargauer Kantonsverfassung, die Kantonsgebiete ohne politische Zugehörigkeit an eine Kommune tolerierte. Mit § 5 der neuen Kantonsverfassung von 1980 änderte dies. Das heisst, dass Einwohnerinnen und Einwohner eines Gebiets, das keiner Gemeinde zugeordnet ist, der Rechte und Pflichten von GemeindeeinwohnerInnen verlustig gehen. Dies betrifft zum Beispiel die politischen Rechte und die Steuerpflicht. Mit dem Anschluss an die Einwohnergemeinde Würenlos kommt nun auch das Kloster Fahr mit seinen rund 30 Bewohnenden in den Genuss von politischen Rechten und Pflichten. Die Angliederung des Klosters Fahr an die Gemeinde Würenlos ist mit keinen weiteren finanziellen Folgen für Kloster und Gemeinde verbunden. Die Infrastruktur wie Schulort für die Kinder von Angestellten oder die Versorgung mit Feuerwehrdiensten wird von der Gemeinde Würenlos organisiert und zum Teil von Nachbargemeinden, so Engstringen, wahrgenommen.

Die Kommission AVW stimmte den Anträgen der Regierung Gutheissung des Anschlusses und Aufhebung des Dekrets über die Beziehungen des Staates Aargau zum Kloster Fahr vom 14. November 1932 einstimmig bei einer Enthaltung zu.

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