Kloster Fahr kommt zu Würenlos
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Regierungsrat hat Botschaft verabschiedet
Bisher besass das Kloster Fahr als Enklave im Kanton Zürich einen speziellen Status. Es bildete weder eine eigenständige Gemeinde noch gehörte es einer Gemeinde an. Im Rahmen der Überprüfung der klösterlichen Strukturen haben sowohl die Klostergemeinschaft wie auch die Gemeinde Würenlos den Anschluss an die Gemeinde Würenlos befürwortet.
Die Integration des Klosters Fahr in die Gemeinde Würenlos hat den Charakter eines einseitigen Gemeindezusammenschlusses. Es gilt somit die Bestimmung von § 105 Abs. 1 der Kantonsverfassung. Demnach ist für den Anschluss des Klosters die Genehmigung des Grossen Rates erforderlich.
Mit dem Anschluss des Klosters Fahr kann auch das grossrätliche Dekret von 1932, mit welchem die Gemeinde Würenlos verpflichtet wurde, für das Kloster gewisse Dienstleistungen zu erbringen, aufgehoben werden.
Der Anschluss des Klosters Fahr soll auf den 1. Januar 2008 erfolgen.
Das Kloster Fahr hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Bereits in den vergangenen Jahrhunderten wurde mehrmals ein Anschluss an eine aargauische Gemeinde geprüft. Aus verschiedensten Gründen ist eine Lösung jedoch nie zustande gekommen.
Bisher hat die Gemeinde Unterengstringen im Kanton Zürich für das Kloster Fahr diverse kommunale Dienstleistungen erbracht. Da diese Dienstleistungen weiterhin von Unterengstringen erbracht werden sollen, sind die Aufgaben des Klosters Fahr, der Gemeinde Unterengstringen und der Gemeinde Würenlos in einem neuen Vertrag geregelt.
Schon heute bestehen zwischen der Gemeinde Würenlos und der Klostergemeinschaft Fahr gute Beziehungen. Die Integration in die Gemeinde Würenlos ist deshalb ein logischer Schritt.