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Klare Rahmenbedingungen für die Förderung der Erdwärme :
Ein neues Gesetz soll Rechtsgrundlage schaffen

Bis in welche Tiefe ist die private Nutzung der Erdwärme erlaubt? Wer darf Bodenschätze wie Gas, Salz oder andere Rohstoffe nutzen? Wie läuft die Bewilligung für die Nutzung der Tiefenwärme ab? Diese und weitere Fragen sollen im neuen Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds geregelt werden. Der Gesetzesentwurf geht am 22. November 2010 in die Anhörung.

Die Nutzungsansprüche an den Untergrund werden in naher Zukunft steigen, insbesondere in Bezug auf die Tiefenwärme. Bereits heute bezieht eine Vielzahl von Hausbesitzenden die Wärme aus dem Untergrund, basierend auf dem Umweltrecht. Eine Abgrenzung der Umweltgesetzgebung in die Tiefe existiert jedoch nicht. Auch die herkömmliche Gewinnung von Gas, Salzen und anderen Rohstoffen bedarf einer weitsichtigen, modernen Gesetzesregelung. So liegt beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt seit einigen Monaten ein Gesuch um eine Bewilligung für die Suche nach Erdgas, für welches eine eindeutige Rechtsgrundlage fehlt.

Mit einem neuen Gesetz will der Regierungsrat jetzt Klarheit schaffen. Das "Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen" geht bis Ende Januar 2011 in die öffentliche Anhörung. Gleichzeitig mit dem Gesetzesentwurf wird auch eine Ergänzung der Kantonsverfassung vorgeschlagen, wobei der Begriff "tiefer Untergrund" auf Verfassungsebene bewusst offen gewählt worden ist. Dies ermöglicht es dem Gesetzgeber, die nötigen Abgrenzungen auf Stufe des Gesetzes zu definieren.

Geothermie bekommt Verfassungsgrundlage

Der Gesetzesvorschlag legt im Grundsatz fest, dass der Untergrund ausserhalb des durch das Privatrecht geschützten Eigentums dem öffentlichen Recht untersteht. Gemäss Kantonsverfassung stehen dem Kanton "zur ausschliesslichen wirtschaftlichen Betätigung" diverse Regalrechte zu. Einige dieser Regalrechte sind auf der Ebene eines Gesetzes geregelt, so unter anderem die Jagd, die Fischerei sowie die Fassung und Nutzung von öffentlichen Gewässern. Für das Regalrecht "Gewinnung von Bodenschätzen" dazu gehören beispielsweise Gas oder Salz existiert hingegen keine solche Regelung. Für andere Nutzungen des Untergrunds, wie die Geothermie, fehlt sogar die Verfassungsgrundlage. Mit dem jetzt in die Anhörung gehenden "Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen" (GNB) will der Kanton deshalb eine wichtige Lücke schliessen.

Unbürokratische Regelung für gebräuchliche Erdwärmesonden

Eine spezielle Regelung soll für die Nutzung des Untergrunds mit heute gebräuchlichen Erdwärmesonden mit einer Tiefe von maximal 300 Metern zur Heizung von Liegenschaften getroffen werden. Diese sollen nicht unter das Regalrecht fallen. Auch die Nutzung des Untergrunds für den Bau von Infrastrukturanlagen wie Strassen- und Eisenbahntunnel oder unterirdische Kabelkanäle wird nicht weiter geregelt. Dies, weil sie immer Teil einer Baute sind und in jedem Fall eine entsprechende Baubewilligung benötigen.

Risikominimierung im tiefen Untergrund

Geregelt wird hingegen die Nutzung des tiefen Untergrunds, da diese mit erheblichen Risiken und Gefahren beispielsweise Erdbeben verbunden sein kann. Die Schaffung eines kantonalen Monopols ist hier gerechtfertigt.

Konzession durch den Regierungsrat

Das Gesetz unterscheidet zwischen Vorabklärungen zur Nutzung des Untergrunds und der eigentlichen Nutzung. Für die Vorabklärungen braucht es eine Bewilligung des zuständigen Departements Bau, Verkehr und Umwelt. Die eigentliche Nutzung bedarf einer Konzession des Regierungsrats. Nutzungen mit erheblichen räumlichen Auswirkungen müssen zudem im kantonalen Richtplan eingetragen werden. Das Gesetz regelt die Verfahren und bestimmt die Bemessungsgrundlagen für die Höhe der Abgaben.

Die öffentliche Anhörung dauert vom 22. November 2010 bis Ende Januar 2011. Die Unterlagen können unter www.ag.ch "Anhörungen & Vernehmlassungen" heruntergeladen werden.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt