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Kernkraftwerk Leibstadt: Abschluss Strafverfahren

Die zuständige Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Leibstadt eingestellt. Die getätigten Untersuchungen ergaben, dass die Bilanz nicht gefälscht wurde.

Auf der Basis der getätigten Untersuchungen ist die Kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zum Ergebnis gekommen, dass die drei von den Anzeigeerstattern beanstandeten Aktivpositionen in der Bilanz der Kernkraftwerk Leibstadt AG per 31. Dezember 2011 korrekt verbucht wurden. Die finanzielle Situation des Unternehmens wurde darin richtig dargestellt.

Keine Urkundenfälschung

Es liegen im Weiteren auch keine Hinweise vor, dass die Verantwortlichen irgendwelche Täuschungsabsichten gehegt haben sollten, zumal die Jahresrechnung und deren Anhang die Vermögenslage korrekt und transparent festhielten.

Der anfängliche Tatverdacht der Urkundenfälschung bzw. der Falschbeurkundung hat sich somit nicht erhärtet, weshalb das Strafverfahren eingestellt wurde.

Verfahrenseröffnung aufgrund Strafanzeige

Am 19. Dezember 2012 reichten der Trinationale Atomschutzverband und die Greenpeace Schweiz eine Strafanzeige gegen die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und die Kernkraftwerk Leibstadt AG sowie gegen unbekannte natürliche Personen ein. Die zuständigen Staatsanwaltschaften Aargau und Solothurn eröffneten daraufhin je eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen Urkundenfälschung betreffend der beiden Bilanzen 2011.

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres