Keine Beschränkung der Anzahl Leistungserbringer
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Regierungsrat ist gegen neuen Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte
Der Regierungsrat ist gegen die Beschränkung der Anzahl Leistungserbringer, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Er lehnt die Wiedereinführung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte auf 1. April 2013 ab.
Nach dem Willen des Bundesrats soll der nach zehn Jahren auf 1. Januar 2012 aufgehobene Zulassungsstopp für Leistungserbringer von Tätigkeiten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf 1. April 2013 wieder eingeführt werden. Das Bundesparlament wird in der Frühlingssession darüber befinden. Der Regierungsrat hat sich mit der Ausgangslage auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass auf die Wiedereinführung des Zulassungsstopps verzichtet werden soll, falls das Bundesparlament in diesem Sinn beschliessen sollte.
Erwartungen wurden nicht erfüllt
Für den Regierungsrat steht fest, dass der Zulassungsstopp nicht die erhofften Effekte gezeitigt hat. Insbesondere konnte der Beweis, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen positiv beeinflusst wird, nicht erbracht werden. Zumindest hat der Zulassungsstopp nur einen bescheidenen Einfluss auf die Zahl der zulasten der OKP abrechnenden Ärztinnen und Ärzte. Hinzu kommen rechtsstaatliche Bedenken über die neuerliche Wiedereinführung einer bereits mehrfach verlängerten Übergangslösung. Ganz abgesehen davon, dass allein die Ankündigung, dass der Zulassungsstopp wieder eingeführt werden soll, zu einer grossen Zahl von Gesuchen um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung geführt hat, die offenkundig „auf Vorrat“ gestellt werden. Aus diesen Gründen erachtet der Regierungsrat die auf drei Jahre befristete Wiedereinführung des Zulassungsstopps als nicht zweckmässig.
Griffige Massnahmen sind nötig
Nach Ansicht des Regierungsrats braucht es vielmehr griffige Massnahmen, um erstens die vom Zulassungsstopp ausgenommenen Grundversorgerinnen und Grundversorger zu fördern und zweitens dem sich abzeichnenden Spezialistenmangel zu begegnen. Dazu gehört die Erhöhung der Abschlusszahlen von Medizinerinnen und Medizinern, aber auch das gezielte Setzen von Anreizen für die Hausarztmedizin, um die Grundversorgung langfristig sichern zu können. Der Kanton Aargau hat deshalb eine Reihe von Massnahmen ergriffen: Stichworte sind die Praxisassistenz-Weiterbildung und das Hausarzt-Curriculum.
Der Kanton Aargau steht mit seiner Haltung gegenüber der Wiedereinführung des Zulassungsstopps nicht allein da. Er plant in Übereinstimmung mit weiteren Kantonen – zum Beispiel Zürich und Zug – den Verzicht auf die Beschränkung der Anzahl von Leistungserbringern. Sollte sich zeigen, dass dieser nicht zielführend ist, könnte der Regierungsrat den Zulassungsstopp jederzeit nach dem 1. April 2013 einführen.