Keine Anzeige wegen Staatswagenindiskretionen
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GPK verzichtet auf Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates verzichtet auf eine Anzeige gegen Unbekannt wegen einer Amtsgeheimnisverletzung in Zusammenhang mit einer Abklärung über die Staatswagenbenutzung der Aargauer kantonalen Behörden.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2005 nach längerer Diskussion mit grossem Mehr beschlossen, keine Anzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung zu machen. Die Frage, ob Anzeige gemacht werde, stellte sich, nachdem Auszüge aus einem vertraulichen und von der GPK noch nicht beratenen Papier an die Öffentlichkeit gelangt und von den Medien verbreitet worden waren, eventuell auch im Zusammenhang mit einem Inserat des "Bundes der Steuerzahler" in der Mittelland-Zeitung vom 16. November 2004. In dem Papier wurde der GPK vom Regierungsrat Auskunft über die Benutzung der Staatswagen durch die dazu berechtigten kantonalen Behörden und die dadurch entstandenen Kosten gegeben. Diese hatte den Bericht beim Regierungsrat bestellt.
Die GPK verurteilt die Amtsgeheimnisverletzung. Jedoch verzichtet sie auf eine - nicht an Fristen gebundene - Anzeige dieses Offizialdelikts. Begründet wurde der Verzicht mit den dadurch entstehenden Kosten und auch mit der Tatsache, dass seit dem Vorfall bereits drei Monate vergangen sind.
Eine Minderheit der Kommission wollte eine Anzeige deponieren. Sie begründete dies mit rechtsstaatlichen Bedenken gegenüber der Folgenlosigkeit einer Rechtsverletzung.