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Kein Verzicht auf Patientenbeteiligung :
Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" ab

Die Volksinitiative verlangt, dass auf eine Patientenbeteiligung im Bereich der ambulanten Pflege verzichtet wird. Der Regierungsrat stellt dem Grossen Rat den Antrag, die Volksinitiative sei der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten. Dies mit Blick auf den vom Grossen Rat im Rahmen der Revision des Pflegegesetzes getroffenen Entscheid, eine Patientenbeteiligung von 20 Prozent festzuschreiben.

Am 21. August 2012 ist die Volksinitiative "Bezahlbare Pflege für alle" mit 3'151 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Mit der Initiative wird verlangt, dass auf eine Patientenbeteiligung im Bereich der ambulanten Pflege verzichtet wird. Den Entscheid darüber, ob eine solche Patientenbeteiligung erhoben wird oder nicht, überlässt der Bundesgesetzgeber explizit den Kantonen. Die Patientenbeteiligung darf gemäss Bundesrecht jedoch maximal 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags betragen. Die mit der Initiative vorgeschlagene Regelung entspricht sowohl Bundes- als auch Kantonsrecht.

Diskussion im Rahmen des Pflegegesetzes

Die Frage der Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich stand bereits bei der Beratung der Änderung des Pflegegesetzes im Zentrum der Diskussionen. In mehreren Abstimmungen obsiegte schliesslich der Vorschlag für eine ambulante Patientenbeteiligung von 20 Prozent.

Die Argumentation der Gegner einer ambulanten Patientenbeteiligung sehen den Verzicht als konsequente Fortsetzung des in der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2010 statuierten Grundsatzes "ambulant vor stationär". Es sollte Anreiz geschaffen werden, dass die Patientinnen und Patienten die notwendige Pflege möglichst lange zu Hause in Anspruch nehmen. Die ambulanten Strukturen würden dadurch gestärkt und der stationäre Bereich mit seinen höheren Kosten entlastet. Die aus der Patientenbeteiligung entstehenden Kosten seien – vor allem für jene Personen, die über Jahre hinweg auf Leistungen der Spitex angewiesen sind – erheblich.

Die Befürworter einer ambulanten Patientenbeteiligung weisen ihrerseits darauf hin, dass die aus einer Patientenbeteiligung resultierenden Kosten moderat und vertretbar seien. Eine maximale Patientenbeteiligung von 15.95 Franken pro Tag im ambulanten Bereich könne nicht der entscheidende Grund für oder gegen den Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung sein. Dies zumal auch deshalb, weil bei einem stationären Aufenthalt nebst der Patientenbeteiligung von 21.60 Franken pro Tag noch weitere erhebliche Kosten (Pensionstaxe, Betreuungskosten) übernommen werden müssten.

Keine neuen Argumente

Nach Auffassung des Regierungsrats hat der Grosse Rat die Argumente Pro und Kontra intensiv und umfassend gegeneinander abgewogen und – in beiden Beratungen – den Grundsatz der 20-prozentigen Patientenbeteiligung beschlossen. Neue Gesichtspunkte, die eine andere Einschätzung notwendig machen würden, sind zum heutigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Die Patientenbeteiligung von 20 Prozent im ambulanten Bereich wurde erst mit dem Inkrafttreten des teilrevidierten Pflegegesetzes per 1. Januar 2013 eingeführt. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen deshalb noch keine Erkenntnisse darüber, ob die Patientenbeteiligung die von den Initiantinnen und Initianten befürchtete Verlagerung vom ambulanten in den stationären Teil zur Folge haben wird. Eine aussagekräftige Evaluation der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung im Kanton Aargau ist erst nach einer gewissen Zeitspanne möglich.

Der Verzicht auf eine Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich hätte für die Gemeinden Kosten in der Grössenordnung von gut 6 Millionen Franken pro Jahr zur Folge (Basis der Berechnung: 2011).

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Regierungsrat den Entscheid des Grossen Rats und hält deshalb an der im Rahmen der Beratungen zum Pflegegesetz gemachten politischen Beurteilung fest. Er stellt dem Grossen Rat deshalb den Antrag, die Volksinitiative sei der Volksabstimmung mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten.

Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 24. November 2013 statt.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat