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Kein aktueller Stellenplan :
Die Finanzkontrolle stellt Abweichungen fest

Die Finanzkontrolle stellte bei der Überprüfung eine Stellenplanzahl von 12'704 fest, obschon der Grosse Rat nur 11'245.5 Stellen bewilligt hat. Aber: Die Aktualisierung des Stellenplans hat keine finanziellen Auswirkungen.

Das kantonale Amt für Finanzkontrolle hat den gesetzlichen Auftrag, in regelmässigen Abständen die gesamte Verwaltung, die Gerichte, die Schulen und unselbständigen Anstalten zu überprüfen. Im Herbst 2000 war die Überprüfung der Stellenpläne der Zentralverwaltung, der Volksschullehrkräfte, der Kantonsspitäler und Pflegeschulen an der Reihe. Die vertiefte Prüfung zeigte, dass die im Voranschlag 2001 ausgewiesenen Stellen sich um rund 13 % von den tatsächlichen Planstellen unterschieden. Beim Lehrkörper in der Volks- und Mittelschule sowie den Sonderschulen, in vermindertem Mass in den Spitälern traten Abweichungen auf. In der Zentralverwaltung stimmt der Stellenplan.

Wie sind die Abweichungen zu erklären?

Bei fast allen Schulen erscheinen nur die Hauptlehrkräfte im Stellenplan. Die Fachkräfte, die in der Volksschule meist in Teilzeitpensen ergänzende Lektionen erteilen, sind nicht aufgeführt. Bei der Bewilligung neuer Schulklassen wurden für den Stellenplan nur die Hauptlehrpersonen gezählt und nicht berücksichtigt, dass auf der Oberstufe und an den Kantonalen Schulen die Schülerinnen und Schüler mehr Schulstunden besuchen, als ein 100 % Pensum einer Lehrperson ausmacht. Der gesamte Lehrkörper für Sonderschulung, Heime und Werkstätten erschien bis heute nicht im Stellenplan, mit der Begründung, die Lehrpersonen seien Angestellte der Heime und die Besoldung durch den Kanton eine kantonale Subvention. In den Kantonsspitälern wurde beim Anpassen des Stellenplans das neue Personalgesetz noch nicht vollzogen, das die ehemaligen Aushilfen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichsetzt. Als Angestellte finden alle im Stellenplan Aufnahme.

Welche Auswirkungen?

Wird der Stellenplan auf den richtigen und aktuellen Stand gebracht, entstehen keine zusätzlichen Kosten, weil bei der Budgetierung schon bisher auch die Aushilfen und Zusatzlektionen mitgerechnet wurden. Der Stellenplan ist die verbindliche Vorgabe für die vom Kanton besoldeten Stellen und ist durch den Grossen Rat zu bewilligen. Künftig sind sämtliche Stellen im Stellenplan zu erfassen. Es wird unabhängig vom Pensum von festen Stellen gesprochen.Wenn dereinst mit WOV der genehmigte Frankenbetrag der Lohnsumme im Vordergrund steht, wird auch der Stellenplan an Bedeutung verlieren und nicht mehr der Genehmigung durch den Grossen Rat unterstehen.

Beschlüsse der Staatsrechnungskommission

1. Die Staatsrechnungskommission (SRK) beurteilt die bisher erfolgte Stellenplandarstellung als unvollständig und inakzeptabel. Dies gilt insbesondere für das Departement für Bildung, Kultur und Sport im Schulbereich.
2. Sie beauftragt das Amt für Finanzkontrolle das Verhältnis von geleisteten Pensen und Lohnzahlungen im Abschluss 2000 im Detail zu prüfen und der neuen SRK zu Handen des Grossen Rates Bericht und allenfalls Antrag zu unterbreiten.
3. Die SRK beauftragt die Regierung, dem Grossen Rat bis spätestens am 15. Juni 2001, einen Bericht mit dem korrigierten und ergänzten Stellenplan 2001 zu unterbreiten.
4. Sie behält sich, je nach Resultaten der weiteren Prüfung des Amtes für Finanzkontrolle gemäss Beschluss 2, weitere Schritte in der neuen Amtsperiode vor.

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