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Kassenprämien: Säumigenliste wird früher realisiert :
Regierungsrat nimmt Motion von SVP, FDP und CVP entgegen

Das Projekt für die Schaffung einer Liste von Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht zahlen, wird vorgezogen. Der Regierungsrat plant, diese "Säumigenliste" spätestens per 1. Januar 2015 einzuführen.

Der Regierungsrat hatte ursprünglich vorgesehen, die Säumigenliste im Rahmen der Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) im 2016 einzuführen. Mit der Entgegennahme der Motion der Fraktionen der SVP, FDP und CVP wird dieses einzelne Element davon entkoppelt und bereits per 1. Januar 2015 umgesetzt. Falls der Grosse Rat dieses Rechtsetzungsverfahren als dringlich erklärt, kann die Säumigenliste bereits per 1. Juli 2014 realisiert werden.

Erfolg nur mit Case Management

Die Prämienausstände beliefen sich 2012 gesamtschweizerisch auf eine Milliarde Franken. Allein im Kanton Aargau wurden im 2012 knapp 30'000 Betreibungsbegehren deswegen eingereicht. Die Säumigenliste soll nun die Zahlungsmoral der Versicherten verbessern. Der Regierungsrat stellt in seiner Motionsbeantwortung aber klar, dass die schwarze Kassenliste alleine dieses Ziel nicht erreicht. Dafür ist auch eine enge Begleitung der säumigen Zahlerinnen und Zahler im Rahmen eines Case Management notwendig.

Das Case Management erfordert indes Gemeinderessourcen. Diese stehen aber erst mit der Umsetzung der Totalrevision des EG KVG ab 2016 zur Verfügung, wenn das gesamte Verfahren rund um die Prämienverbilligung vereinfacht wird. Entsprechend kann die Säumigenliste im Kanton Aargau erst dann wirkungsvoll eingesetzt werden.

Das Case Management wird es den Gemeinden ermöglichen, frühzeitig nach der Betreibung ausstehender Krankenkassenprämien zu intervenieren. Sie klären jeden einzelnen Sachverhalt in Rücksprache mit dem Betreibungs- und Steueramt ab und führen mit der betroffenen Person ein obligatorisches Gespräch. Sodann hat die Gemeinde die im Einzelfall angebrachten Massnahmen in die Wege zu leiten. Damit können im Idealfall Verlustscheine, an welchen sich die öffentliche Hand zu 85 Prozent beteiligen muss, verhindert und die Bezahlung der künftigen Prämienforderungen sichergestellt werden. Diese Kombination von schwarzer Kassenliste und Case Management deckt sich mit dem Vorgehen im Kanton Thurgau, der in dieser Frage als Pionier gilt.

Kein öffentlicher Pranger

Die Säumigenliste ist nicht öffentlich. Zugang haben auf Anfrage Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die Gemeinden und die zuständige kantonale Stelle. Der Regierungsrat rechnet für den Aufbau der schwarzen Kassenliste mit IT-Kosten von rund 500'000 Franken. Für die Bewirtschaftung der Säumigenliste – ohne Case Management – sind bei der zuständigen Stelle 200 Stellenprozente notwendig.

  • Departement Gesundheit und Soziales
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