Kantonsspitäler übernehmen die Spitalliegenschaften
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Regierungsrat unterbreitet das Dekret über die Teilrevision des Spitalgesetzes
Den Kantonsspitälern sollen das Eigentum und die Finanzierung der Bauten vollständig übertragen werden. So steht es im Dekret über die Teilrevision des Spitalgesetzes, das der Regierungsrat dem Grossen Rat unterbreitet.
Die Übertragung an die Kantonsspital Aarau AG, die Kantonsspital Baden AG und die Psychiatrischen Dienste Aargau AG soll nach dem Willen des Regierungsrats auf Anfang 2012 erfolgen. Das Vorhaben stützt sich auf die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beziehungsweise die neue Spitalfinanzierung sowie auf die Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010. In deren Rahmen hat der Grosse Rat in Strategie 2 sowohl die Übertragung der betriebsnotwendigen Spitalliegenschaften und Grundstücke an die Kantonsspitäler als auch die Übertragung der Verzinsung und Amortisation der Bauschulden der übrigen Spitäler festgeschrieben.
Genügend Eigenkapital für die Kantonsspitäler
Der Regierungsrat sieht vor, dass der Kanton Land und Gebäude als Sacheinlage für eine Aktienkapitalerhöhung in die Spitalaktiengesellschaften einbringt. Der entsprechende Aufwertungsgewinn soll der Verwaltungsrechnung über eine Periode von zwölf Jahren in gleich bleibenden Raten gutgeschrieben werden. Damit können die Kantonsspitäler ihre Bilanzen mit der für einen Betrieb dieser Grösse notwendigen Höhe des Aktien- beziehungsweise Eigenkapitals ausstatten. Sie werden auf diese Weise zudem für neue Investitionen kreditfähig und müssen das Aktienkapital nicht verzinsen.
Finanzierungshilfen für Bauinvestitionen
Während einer Übergangszeit von maximal zwölf Jahren kann der Kanton den Spitälern Finanzierungshilfen für neue Bauinvestitionen gewähren, sofern sie von der Übertragung der Liegenschaften und der Bauschulden finanziell betroffen sind. Die Spitäler werden ab 2012 ihre Investitionen selber finanzieren müssen. Die Mittelbeschaffung auf dem Kapitalmarkt ohne die Sicherheit eines langfristigen Leistungsauftrags dürfte daher mit hohen Kosten verbunden sein. Die Kantons- und Regionalspitäler werden in den nächsten zwölf Jahren voraussichtlich einen Sanierungs- und Anpassungsbedarf von insgesamt zwei Milliarden Franken aufweisen. Unter der Annahme, dass die eine Hälfte davon mit eigenen Mitteln, die andere Hälfte mit Fremdkapital finanziert werden muss, sieht der Regierungsrat für die Fremdverschuldung der Spitäler maximale Finanzierungshilfen im Umfang von einer Milliarde Franken vor.
Dekret im zweiten Quartal 2011 im Grossen Rat
Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich im Mai 2011 mit dem Dekret über die Teilrevision des Spitalgesetzes sowie mit der Ermächtigung an den Regierungsrat, bis zum Betrag von einer Milliarde Franken fremde Gelder für Finanzierungshilfen aufnehmen zu können, befassen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Übertragung der Spitalliegenschaften an die Kantonsspitäler sach- und zeitgerecht erfolgen kann.