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Kantone zuwenig berücksichtigt :
Stellungnahme des Kantons Aargau zum Gewässerschutzverordnungs-Entwurf

Der Regierungsrat begrüsst die Bereinigung der Gewässerschutzverordnung des Bundes. Er bedauert aber, dass die Anliegen der Kantone zu wenig berücksichtigt wurden, die Vorlage zu wenig anwendungsfreundlich ist und der planerische Schutz der Gewässer unnötig geändert wurde.

Der Regierungsrat anerkennt die positiven Aspekte des Entwurfes, ist jedoch der Meinung dass Verbesserungen notwendig sind. Er unterstützt die Absicht, alle Bereiche des ganzheitlichen Gewässerschutzes abzudecken.

Die Vorlage wird jedoch wenig anwendungsfreundlich. Die Anliegen der Kantone sind nicht ausreichend gewürdigt worden. So wird Altbewährtes der Verordnung über Abwassereinleitungen fallengelassen. Da Grenzwerte abgeschafft werden, leidet die Einheitlichkeit und damit die Wettbewerbsneutralität.


Es ist auch kein Grund ersichtlich, warum der planerische Schutz der Gewässer geändert werden soll. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass die bisherigen Gewässerschutzbereiche A, B, C, auf welchen viele weitere Arbeiten basieren, beibehalten werden müssen. Durch die vorgesehene Aenderung wird beispielsweise der mühsam erkämpfte Konsens um den Materialabbau mit der Richt- und Nutzungsplanung ohne zureichenden Grund in Frage gestellt. Ausnahmeregelungen werden unnötig viele Rechtsmittel provozieren.

Insgesamt ist der vorliegende Entwurf ein zweckmässiger Vorschlag. Es sind jedoch Verbesserungen notwendig.

  • Staatskanzlei