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Kantonalisierung der Zivilstandsämter :
Einteilung des Kantons in vier Zivilstandskreise

Vorschriften des Bundes machen eine neue Organisation des Zivilstandswesens nötig. Die heute von den Gemeinden geführten Zivilstandsregister sollen vom Kanton übernommen werden. Die Vernehmlassung dazu ist eröffnet.

Die Erfassung und Nachführung der Daten über natürliche Personen, Familienbeziehungen, Geburt, Tod und Heirat sowie die Bürgerrechte bilden einen wesentlichen Bestandteil der Rechtssicherheit in unserer Gesellschaft. Das System der Zivilstandsämter in den Gemeinden hat jedoch Schwachstellen. Der Beschäftigungsgrad des Zivilstandspersonals ist in den meisten Gemeinden so gering, dass mangels Routine regelmässig die fachliche Unterstützung der kantonalen Aufsichtsbehörde angefordert werden muss.

Mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) verfügte der Bundesrat einen Mindestbeschäftigungsgrad von 40 Prozent für alle auf Zivilstandsämtern tätigen Personen. Im Aargau weisen bloss 23 Gemeinden diesen Beschäftigungsgrad aus. Die Zusammenfassung von mehreren Gemeinden zu einem grösseren Zivilstandskreis ist somit unumgänglich. Es wäre jedoch umständlich und kostspielig, die neuen Zivilstandsämter im Rahmen von Gemeindeverbänden zu betreiben. Die Kantonalisierung hingegen ermöglicht eine kundenfreundliche und effiziente Erfüllung der Aufgaben mit einheitlichen Anstellungsbedingungen für das Personal.Der Bund wird spätestens auf das Jahr 2003 zudem ein schweizerisches Zivilstandsregister mit einer gemeinsamen Datenbank einführen (Infostar). Der kostengünstige Einsatz der dafür erforderlichen Informatik bedingt ebenfalls die Bildung grösserer Zivilstandskreise.

In Bezug auf die betriebswirtschaftlichen, finanziellen und regionalpolitischen Aspekte sowie die Kundenorientierung erweist sich die Einteilung des Kantons in vier Zivilstandskreise als optimal. Landammann Kurt Wernli hat dies an der heutigen Medienkonferenz nochmals unterstrichen.

Der Betrieb der kantonalen Zivilstandsämter erfordert einen jährlichen Nettoaufwand von rund 6.3 Millionen Franken. Nach Abschluss der Datenerfassung im Infostar ist mit einem markanten Rückgang des Aufwands zu rechnen.

Der Entwurf zur Aenderung des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch enthält auch noch anderes: Korrekturen und Ergänzungen im Zusammenhang mit dem neuen Scheidungsrecht, eine Anpassung des Rechtsmittelweges im Personenrecht und verschiedene Überarbeitungen im Zusammenhang mit dem neuen Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen.

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