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Kantonales Verbandsbeschwerderecht :
Regierungsrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung

Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative ab, welche das Verbandsbeschwerderecht der kantonalen Verbände abschaffen will. Er ist der Meinung, dass die kantonalen Verbände die Verhältnisse vor Ort besser kennen und ihr Fachwissen leichter und unbürokratischer einbringen können als die Zentralverbände, welche nach Bundesrecht zu Einsprachen und Beschwerden zugelassen sind.

Die kantonale Volksinitiative "Gegen Bauverhinderung, für neue Arbeitsplätze" verlangt die Streichung von § 4 Abs. 3 des Baugesetzes, worin das Verbandsbeschwerderecht gesamtkantonaler Organisationen geregelt ist. Der Initiativtext führt aus, dass das Verbandsbeschwerderecht Bauten aller Art in der Schweiz verhindere und Arbeitsplätze akut gefährde. Es verkomme zum Verhinderungsvehikel des VCS.

Der Regierungsrat lehnt in seiner Botschaft an den Grossen Rat die Initiative ab. Er begründet seinen Entscheid damit, dass der Kanton nicht befugt sei, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen, wie dies die Initiantinnen und Initianten wollten. Ausserdem hätte eine Annahme der Initiative zur Folge, dass die kantonalen Verbände fortan ihr ideelles Einsprache- und Beschwerderecht verlören und nur noch die gesamtschweizerischen Zentralen dieses Recht ausüben könnten. Dies sei nicht wünschenswert, weil die kantonalen Verbände mit den aargauischen Verhältnissen besser vertraut seien als ihre Zentralen. Sie könnten ihr Fachwissen leichter einbringen. Dank den guten Kontakten zwischen den Behörden und den Verbänden liessen sich Konflikte oftmals direkt und unbürokratisch lösen.

Das Bundesparlament hat die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bereits mehrmals abgelehnt, letztmals im Dezember 2003. Im Kanton Aargau sind die gesamtkantonalen Organisationen schon seit 1912 befugt, Einsprachen und Beschwerden zum Schutze von Natur und Heimat zu führen. Der Regierungsrat lehnt Missbräuche des Verbandsbeschwerderechts und ungebührliche Verzögerungen kategorisch ab. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die kantonalen Verbände ihre Rechte grundsätzlich verantwortungsvoll wahrnehmen.

Die Stärkung des Arbeits- und Wirtschaftsstandorts Aargau ist ein wichtiges Ziel des Regierungsrats. Er unterstützt deshalb die laufenden Revisionsarbeiten auf Bundesebene, die das Verbandsbeschwerderecht einschränken, damit Missbräuche unterbunden werden. Auch in der laufenden Teilrevision des Baugesetzes werden die nötigen Korrekturen vorgeschlagen.

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