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Kanton übernimmt Rothkanal :
Kanton übernimmt Rothkanal

Am Samstag, den 21. August 1999 haben Landamman Dr. Thomas Pfisterer im Namen des Kantons und Willi Hofer, Präsident der Rothbachwässerungsgenossenschaft (RWG) die Verträge zur Übernahme des ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Rothkanals durch den Kanton unterzeichnet.

Nach komplizierten aber immer konstruktiven Verhandlungen mit der RWG, den Gemeinden, den Wässerungsberechtigten, den Kleinkraftwerksbetreibern sowie dem Kanton Bern, übernimmt der Kanton Aargau den Rothkanal. Damit wird ein Ausnahmefall (privates Gewässer) in einen Normalfall (kantonales Gewässer) überführt und die langfristige Erhaltung des Rothkanals gesichert. Der Kanal mit einer beachtlichen Länge von 8,5 Kilometern zweigt im Weiler Walliswil (Gemeinde Murgenthal) von der Murg ab und läuft parallel zur Aare nach Rothrist (Einmündung im Bereich des Kraftwerkes Ruppoldingen). Er wurde Mitte des 17. Jahrhunderts erstellt.

Der Rothkanal ist ein kulturhistorisches Naturelement mit grosser Bedeutung für Natur und Landschaft. Er dient heute auch der umweltfreundlichen Energieproduktion durch Kleinkraftwerke, zur Grundwasseranreicherung und als Löschwasserreserve. Nicht zu unterschätzen ist sein Stellenwert für die Aufnahme des Hang- und Drainagewassers und neuerdings die Speisung der ökologischen Massnahmen der Projekte Bahn 2000.

Vor einiger Zeit ersuchten die Gemeinderäte Rothrist und Murgenthal sowie die RWG den Regierungsrat, der Kanton Aargau möge den Rothkanal inklusive Wehr in Walliswil bis zur Aareeinmündung zu Eigentum und Unterhalt übernehmen. Die RWG als Eigentümerin der zum Wiesenwässern berechtigten Grundstücke habe weder die finanziellen noch personellen Mittel, den Rothkanal weiterhin ordnungsgemäss zu betreiben und zu unterhalten.

Der Zustand, die Sanierungsbedürftigkeit und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme des Rothkanals wurden durch Experten überraschend positiv beurteilt. Nach Erwägung verschiedener Lösungsvarianten für eine neue Trägerschaft kam der Regierungsrat zum Schluss, dass der Übergang ins Eigentum des Kantons die sinnvollste Variante darstellt. So kann der Rothkanal für weitere Generationen erhalten werden. Gegen die Schliessung des Rothkanals sprachen übergeordnete öffentliche Interessen und die bei einer Aufgabe des Kanals grossen Folgekosten für notwendige neue Leitungen zur Abnahme des Hang- und Drainagewassers. In den nächsten Jahren werden diverse Unterhaltsarbeiten und Modernisationen erfolgen, damit der Kanal alle seine wichtigen Funktionen erfüllen kann. Insbesondere sind ein naturnahes Unterhaltskonzept, neue Sicherheits-Streichwehre, neue Wasser-Messstationen und die Automation des alten Wehres in Walliswil geplant.

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