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Kaninchenseuche Myxomatose im Kanton Aargau :
Hochansteckende Kaninchenkranheit Myxomatose festgestellt

In der Gemeinde Boniswil wurde bei zwei in einem privaten Haushalt lebenden Kaninchen die hochansteckende Kaninchenkranheit Myxomatose festgestellt. Der kantonale Veterinärdienst hat das ganze Gebiet der Gemeinde Boniswil zum Sperrgebiet erklärt. Abklärungen haben ergeben, dass sich die Kaninchen auf einer Ferienreise ihrer Besitzer im Mittelmeerraum angesteckt haben dürften.

Die Kaninchenseuche Myxomatose wurde im Aargau letztmals im Jahr 2011 festgestellt. Sie trat bereits früher gelegentlich in der Nordwestschweiz auf. Die Krankheit betrifft ausschliesslich Kaninchen, nicht aber Feldhasen. Für den Menschen und andere Tierarten stellt sie keine Gefahr dar.

Kantonaler Veterinärdienst ergreift Massnahmen

Um ein Ausbreiten der Seuche in den Kaninchenhaltungen zu verhindern, hat der kantonale Veterinärdienst das ganze Gebiet der Gemeinde Boniswil zum Sperrgebiet erklärt. Im Sperrgebiet ist ab sofort jeglicher Handel und anderer Tierverkehr mit Kaninchen während 30 Tagen verboten. Die Halterinnen und Halter im Sperrgebiet werden aufgefordert, ihre Kaninchen genau zu beobachten und Anzeichen einer Erkrankung umgehend ihrem Tierarzt oder ihrer Tierärztin zu melden.

Symptome und Krankheitsverlauf

Die Krankheit wird vor allem durch direkten Tierkontakt und indirekt über blutsaugende Insekten wie Flöhe und Mücken übertragen. Einmal angesteckt, nimmt die Krankheit einen schweren Verlauf. Die Kaninchen zeigen eine eitrige Bindehautentzündung am Auge, Lichtempfindlichkeit und eine Schwellung des Kopfes. Sie werden täglich schwächer, fressen nicht mehr. In bis zu 99 Prozent der Fälle führt die Krankheit innert fünf bis sieben Tagen zum Tod. Überleben die Tiere länger, so treten knotige, harte, in der Haut fühlbare Schwellungen am ganzen Körper auf.

  • Departement Gesundheit und Soziales